HRB 16824 HL

Segrahner Dachbau GmbH

Amtsgericht Lübeck · Schleswig-Holstein

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rosengartenweg 10, 23899 Gudow/Segrahn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gudow
Rechtsform
GmbH
Letzte Eintragung
20.09.2022
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Sonja van der Walle

Segrahn/Gudow

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-20

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Ausführung von Dach- und Fassadenarbeiten im Rahmen des Dachdeckerhandwerks, die Montage von Baufertigteilen, die Altbausanierung und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Baustoffen und damit zusammenhängende Geschäfte. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Verwaltung des Vermögens Dritter zu übernehmen und auszuführen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 61/22 · Segrahner Dachbau GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 61/22
Wirksam am
07.09.2022
Registerbezug
Lübeck, HRB 16824
1 IN 61/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Segrahner Dachbau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sonja van der Walle, Rosengartenweg 10, 23899 Gudow
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16824 HL
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 26.07.2022 durch den Direktor des Amtsgerichts Aden beschlossen:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)

|wird am 26.07.2022 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm, Rathenaustraße 17, 23568 Lübeck, Telefon: 0451 709890, Telefax: 0451 7098911.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die Abwicklung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 26.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 61/22 · Segrahner Dachbau GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 61/22
Wirksam am
26.07.2022
Registerbezug
Lübeck, HRB 16824
1 IN 61/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Segrahner Dachbau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sonja van der Walle, Rosengartenweg 10, 23899 Gudow
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16824 HL
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.07.2022 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm, Rathenaustraße 17, 23568 Lübeck, Telefon: 0451 709890, Telefax: 0451 7098911.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 26.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16824 HL HRB 16824 HL: Segrahner Dachbau GmbH, Gudow, Rosengartenweg 10, 23899 Gudow/Segrahn. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. van der Walle, Jan-Willem; Notgeschäftsführerin: 2. van der Walle, Sonja, Segrahn…
HRB 16824 HL: Segrahner Dachbau GmbH, Gudow, Rosengartenweg 10, 23899 Gudow/Segrahn. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. van der Walle, Jan-Willem; Notgeschäftsführerin: 2.
van der Walle, Sonja, Segrahn/Gudow
Neueintragungen
HRB 16824 HL HRB 16824 HL: Segrahner Dachbau GmbH, Gudow, Rosengartenweg 10, 23899 Gudow/Segrahn. Name der Firma: Segrahner Dachbau GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Gudow; Geschäftsanschrift: Rosengartenweg 10, …
HRB 16824 HL: Segrahner Dachbau GmbH, Gudow, Rosengartenweg 10, 23899 Gudow/Segrahn. Name der Firma: Segrahner Dachbau GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Gudow; Geschäftsanschrift: Rosengartenweg 10, 23899 Gudow/Segrahn; Gegenstand: (1) Die Ausführung von Dach- und Fassadenarbeiten im Rahmen des Dachdeckerhandwerks, die Montage von Baufertigteilen, die Altbausanierung und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Baustoffen und damit zusammenhängende Geschäfte. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Verwaltung des Vermögens Dritter zu übernehmen und auszuführen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. van der Walle, Jan-Willem, *XX.XX.XXXX, Gudow/Segrahn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.05.2017

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.