HRB 269843

Seepost Betriebs GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kapellenstr. 2, 82256 Fürstenfeldbruck

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Fürstenfeldbruck
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
25.08.2025
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Johann Schmölz

Emmering

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Hotels, Gaststätten, Restaurants, Bars und sonstigen gastronomischen Betrieben, sowie Betrieb von mobilen Gaststätten, Restaurants, Bars und sonstigen gastronomischen Betrieben mit oder ohne Betriebsführungsvertrag, ferner Beratung von Unternehmen im Bereich Gastronomie und Food (Gastronomieconsulting) mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, sowie Verwaltung eigenen Vermögens, Durchführung von Veranstaltungen und Getränkehandel sowie Erwerb und Verwertung von gastronomiebezogenen Marken-Nutzungs- und sonstigen Rechten und Lizenzgeschäfte einschließlich Werbung aller Art im Zusammenhang damit. Planung und Bau von Gastronomieprojekten als Generalunternehmer, Architektonische Planung von Gastronomieprojekten, Markengestaltung & Entwicklung, Schulungen und Seminare, Grafik, Design und Webdesign sowie Facility Service.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1542 IN 1517/25 · Seepost Betriebs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1517/25
Wirksam am
22.08.2025
Registerbezug
München, HRB 269843
1542 IN 1517/25

In dem Verfahren über die Anträge
1) der Seepost Betriebs GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Kapellenstraße 2, 82256
Fürstenfeldbruck
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden,

2) der Minijobn Zentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, vertre-
ten durch d. Vorstand, Dezernat VII 05.05.09, 45115 Essen, Gz.: 82252126
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Seepost Betriebs GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Kapellenstraße 2, 82256 Fürsten-
feldbruck
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 269843
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Gz.: 208/25 E 138 ns
erlässt das Amtsgericht München am 13.08.2025 folgenden
Beschluss
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähig-
keit am 13.08.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum
01.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der In-
solvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängi-
ges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Über-
mittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg er-
reichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zu-
stimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen
Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sol-
len die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. So-
fern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elek-
tronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des
Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2025 den Forderungsanmeldungen schrift-
lich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Ent-
scheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Wa-
renlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des
Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbin-
dung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehren-
der Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem
Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechts-
streits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fort-
setzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigen-
verwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antrag-
stellung bis 12.11.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen wer-
den kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen
die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzver-
walter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste-
hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,
nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzu-
nehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach
§ 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173
ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese er-
folgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentli-
chung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens
wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des In-
solvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem
ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der Antrag ist am 25.04.2025 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts München ihren allgemeinen
Gerichtsstand (§ 3 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Nach den Feststellungen des Gerichts ist Zahlungsunfähigkeit gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen
die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt-
liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt
den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch ei-
ne Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung
ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Do-
kument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In
diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende
Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung
ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Per-
son versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwal-
tungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hin-
sichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be-
sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils
geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

-Veröffentlicht durch das Insolvenzgericht München-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 269843 HRB 269843: Seepost Betriebs GmbH, Fürstenfeldbruck, Schöngeisinger Straße 7, 82256 Fürstenfeldbruck. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fischer, Viktor, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX.
HRB 269843: Seepost Betriebs GmbH, Fürstenfeldbruck, Schöngeisinger Straße 7, 82256 Fürstenfeldbruck. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fischer, Viktor, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 269843 HRB 269843: Seepost Betriebs GmbH, Fürstenfeldbruck, Schöngeisinger Straße 7, 82256 Fürstenfeldbruck. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 6.7.2021. Geschäftsanschrift: Schöngeisin…
HRB 269843: Seepost Betriebs GmbH, Fürstenfeldbruck, Schöngeisinger Straße 7, 82256 Fürstenfeldbruck. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 6.7.2021. Geschäftsanschrift: Schöngeisinger Straße 7, 82256 Fürstenfeldbruck. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Hotels, Gaststätten, Restaurants, Bars und sonstigen gastronomischen Betrieben, sowie Betrieb von mobilen Gaststätten, Restaurants, Bars und sonstigen gastronomischen Betrieben mit oder ohne Betriebsführungsvertrag, ferner Beratung von Unternehmen im Bereich Gastronomie und Food (Gastronomieconsulting) mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, sowie Verwaltung eigenen Vermögens, Durchführung von Veranstaltungen und Getränkehandel sowie Erwerb und Verwertung von gastronomiebezogenen Marken-Nutzungs- und sonstigen Rechten und Lizenzgeschäfte einschließlich Werbung aller Art im Zusammenhang damit. Planung und Bau von Gastronomieprojekten als Generalunternehmer, Architektonische Planung von Gastronomieprojekten, Markengestaltung & Entwicklung, Schulungen und Seminare, Grafik, Design und Webdesign sowie Facility Service. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Markus Curt, Unterhaching, *XX.XX.XXXX; Fischer, Viktor, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX; Schmölz, Johann, Emmering, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.