HRB 205625

Seeburg Gastronomie GmbH

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Buxtehude

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Registerdaten

Sitz
Buxtehude
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 22 IN 45/19 · Seeburg Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 45/19
Wirksam am
09.07.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 205625
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seeburg Gastronomie GmbH, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 205625), vertr. d.: Carl-Michael Hofmann, An der Horeburg 21, 21079 Hamburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 88.426,03 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 157.552,86 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tostedt, Az. 22 IN 45/19, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tostedt, 09.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 22 IN 45/19 · Seeburg Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 45/19
Wirksam am
15.06.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 205625
22 IN 45/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seeburg Gastronomie GmbH, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 205625), vertr. d.: Carl-Michael Hofmann, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude, (Geschäftsführer), sind ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 93.369,87 EUR Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie Zustellungskosten durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter war zudem gemäß § 3 InsVV aufgrund umfangreicher Vergleichsverhandlungen unter Berücksichtigung des angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwandes, der übernommenen Verantwortung und des hieraus resultierenden Haftungsrisikos, sowie des Vortrages des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag im Rahmen der wertenden Gesamtschau ein Zuschlag von insgesamt 20 % zu gewähren.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 11.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 22 IN 45/19 · Seeburg Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 45/19
Wirksam am
08.06.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 205625
22 IN 45/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seeburg Gastronomie GmbH, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 205625), vertr. d.: Carl-Michael Hofmann, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.08.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 08.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 45/19 · Seeburg Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 45/19
Wirksam am
19.05.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 205625
22 IN 45/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seeburg Gastronomie GmbH, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 205625), vertr. d.: Carl-Michael Hofmann, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Tostedt, 08.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 45/19 · Seeburg Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 45/19
Wirksam am
19.05.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 205625
22 IN 45/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seeburg Gastronomie GmbH, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 205625), vertr. d.: Carl-Michael Hofmann, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.07.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Tostedt, 08.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 45/19 · Seeburg Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 45/19
Wirksam am
24.05.2019
Registerbezug
Tostedt, HRB 205625
22 IN 45/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seeburg
Gastronomie GmbH, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 205625),
vertr. d.: Carl-Michael Hofmann, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Tostedt, 23.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 45/19 · Seeburg Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 45/19
Wirksam am
15.05.2019
Registerbezug
Tostedt, HRB 205625
22 IN 45/19: Über das Vermögen der Seeburg Gastronomie GmbH, Zum Lehmfeld 1,
21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 205625), vertr. d.: Carl-Michael Hofmann, Zum
Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2019 um 10:25 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc Odebrecht, c/o GÖRG, Dammtorstraße
12, 20354 Hamburg, Tel.: 040/5003600, Fax: 040/50036099, E-Mail:
modebrecht@goerg.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 06.08.2019, 09:30 Uhr, Sitzungssaal
I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt,
Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 14.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 205625 HRB 205625: Seeburg Gastronomie GmbH, Buxtehude, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2016. Geschäftsanschrift: Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehu…
HRB 205625: Seeburg Gastronomie GmbH, Buxtehude, Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2016. Geschäftsanschrift: Zum Lehmfeld 1, 21614 Buxtehude. Gegenstand: Der Betrieb eines Restaurant und einer Kochschule. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hofmann, Carl-Michael, Buxtehude, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hofmann, Sabine, Buxtehude, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.