HRB 204259
Seebode + Juric GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rosdorf
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rosdorf
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-19 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Montageservice Juric GmbH Göttingen
- Montageservice Juric GmbH Rosdorf
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 74 IN 101/17 · Seebode + Juric GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 101/17
- Wirksam am
- 09.09.2026
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204259
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 263.243,03 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 11.148,96 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 276.142,53 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 73.224,25 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 2.928,97 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Aufgrund des erhöhten Mehraufwands im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung und der übertragenden Sanierung, der langen Verfahrensdauer, sowie der Notwendigkeit einer erhöhten Anzahl von Zustellung macht der Insolvenzverwalter einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 50% geltend.
Da die Tätigkeit des Insolvenzverwalters im vorläufigen Verfahren nicht zu einer nennenswerten Erleichterung im eröffneten Verfahren geführt hat, erscheint in der Gesamtschau der beanspruchte Zuschlag dem Grunde und der Höhe nach angemessen und war daher entsprechend festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 783,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 261 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204259 HRB 204259: Seebode + Juric GmbH, Rosdorf, Hambergstr. 1, 37124 Rosdorf. Geschäftsanschrift: Harzstraße 15 B, 37081 Göttingen.
HRB 204259 HRB 204259: Seebode + Juric GmbH, Rosdorf, Hambergstr. 1, 37124 Rosdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen (74 IN 101/17) vom 01.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren…
HRB 204259 HRB 204259: Montageservice Juric GmbH, Rosdorf, Götzenbreite 2, 37124 Rosdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr di…
HRB 204259 HRB 204259:Montageservice Juric GmbH, Göttingen, James-Franck-Ring 36, 37077 Göttingen.Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mi…
HRB 204259 Montageservice Juric GmbH, Göttingen, James-Franck-Ring 36, 37077 Göttingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Juric, Vjekoslav, Göttingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretung…
HRB 204259 Montageservice Juric GmbH, Göttingen, James-Franck-Ring 36, 37077 Göttingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2014. Geschäftsanschrift: James-Franck-Ring 36, 37077 Göttin…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.