HRB 204328
Seeber + Partner GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Remseck am Neckar
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Registerdaten
- Sitz
- Remseck am Neckar
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Seeber + Partner GmbH Remseck a.N.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 5 IN 369/20 · Seeber + Partner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 369/20
- Wirksam am
- 18.02.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 204328
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seeber + Partner GmbH, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck,
derzeit: Hedelfinger Straße 58, 70327 Stuttgart, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 204328
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUP Pabst Lorenz + Partner PartG mbB,
Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.443.978,19 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 90 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Hiervon entfallen 35 % auf die Mehrarbeit durch die übertragende Teil-Sanierung und den Unternehmensverkauf, 60 % auf die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten für rund 90 Arbeitnehmer einschließlich Sozialplanverhandlungen, Massenentlassungen und die Bearbeitung des Insolvenzgeldes und 5 % auf die Mehrarbeit durch das Vorhandensein mehrerer Betriebsstätten.
Bei Gesamtwürdigung aller Umstände werden insgesamt nur 90 % Zuschläge beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30 % der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 178 Zustellungen zu je 2,80 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 16.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 369/20 · Seeber + Partner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 369/20
- Wirksam am
- 22.12.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 204328
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seeber + Partner GmbH, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck, derzeit: Hedelfinger Straße 58, 70327 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Breitwieser
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 204328
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUP Pabst Lorenz + Partner PartG mbB, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
1. Die Prüfung der bis 02.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 22.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 369/20 · Seeber + Partner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 369/20
- Wirksam am
- 20.07.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 204328
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seeber + Partner GmbH, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck, derzeit: Hedelfinger Straße 58, 70327 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Breitwieser
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 204328
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pabst, Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
1. Die Prüfung der bis 28.08.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 135-139 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 5 IN 369/20 · Seeber + Partner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 369/20
- Wirksam am
- 20.07.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 204328
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seeber + Partner GmbH, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck, derzeit: Hedelfinger Straße 58, 70327 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Breitwieser, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 204328
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pabst, Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Tobias Wahl, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem (vorl.) Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des (vorl.) Sachwalters vom 20.08.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.283.476,95 EUR auszugehen.
Der (vorl.) Sachwalter beantragt neben des Bruchteils von 25 % für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter in der vorläufigen Eigenverwaltung eine weitere Erhöhung um 45 %. Die Zuschläge erfolgten im Hinblick auf die einzelnen Tätigkeiten und für den damit verbundenen Mehraufwand. Für die Überwachung der Betriebsfortführung (nach Vergleichsberechnung) wird ein Zuschlag von 25 %, für die Begleitung Arbeitnehmerangelegenheiten ein Zuschlag von 10 % und für die Begleitung der Investorensuche ein Zuschlag von 10 % geltend gemacht.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.08.2021 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung des Insolvenzverwalters beträgt BETRAG EUR. Es war in der Gesamtschau ein Bruchteil von 70 % dieser Vergütung gerechtfertigt. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters beträgt danach BETRAG EUR, die Zuschläge BETRAG EUR.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 3 InsO InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem (vorl.) Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR (149 Zustellungen a BETRAG EUR) festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 369/20 · Seeber + Partner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 369/20
- Wirksam am
- 13.10.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 204328
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seeber + Partner GmbH, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck, derzeit: Hedelfinger Straße 58, 70327 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Breitwieser
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 204328
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pabst, Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
1. Die Prüfung der bis 08.11.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.11.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Der Insolvenzverwalter hat den mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrhy…
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Naumann, Patric Walter, Heidelberg, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 369/20 · Seeber + Partner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 369/20
- Wirksam am
- 08.02.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 204328
5 IN 369/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seeber + Partner GmbH, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck, vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Breitwieser, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 204328
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pabst, Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 08.02.2021 10.00 Uhr auf Antrag
der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660, Fax: 0711 28426629
tobias.wahl@anchor.eu, www.anchor.eu
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die
Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen
durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung (im
Folgenden: Erinnerung) eingelegt werden (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung bzw. mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum
Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs.
1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Frist beginnt spätestens
mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 08.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 5 …
Forderungsprüfung 5 IN 369/20 · Seeber + Partner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 369/20
- Wirksam am
- 01.02.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 204328
5 IN 369/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seeber + Partner GmbH, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck, vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Breitwieser, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 204328
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pabst, Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660
Telefax: 0711 28426629
Email: tobias.wahl@anchor.eu
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 10.03.2021 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
17.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 31.03.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal E, 1. OG, Schorndorfer Straße 39, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 31.03.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal E, 1. OG, Schorndorfer Straße 39, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Naumann, Patric Walter, Heidelberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Breitwieser, Thomas, Dirmstein, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Sagu…
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Sagur, Yilmaz, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer:…
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Die Gesellschaft hat am 11.03.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister…
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Engel, Tobias, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Ho…
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2016 mit Änderung vom 16.06.2016 hat die Änderung des Gesellschafts…
HRB 204328 HRB 204328: Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Wittbrodt, Stefan, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 204328 HRB 204328:Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.rer.nat. Eberhardt, Otto, Diplom- Physiker, Winnenden.
HRB 204328 HRB 204328:Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand d…
HRB 204328 HRB 204328:Seeber + Partner GmbH, Remseck am Neckar, Neckarkanalstr. 104, 71686 Remseck am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Beste…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.