HRB 63132

Secure Information Management GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neustadt/Wstr.

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Registerdaten

Sitz
Neustadt/Wstr.
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 29/24 · Secure Information Management GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 29/24
Wirksam am
21.08.2025
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 63132
1 IN 29/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Secure Information Management GmbH, Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße, weitere Geschäftsanschriften: Roßlaufstr. 15, Halle 4, 67433 Neustadt/Wstr. sowie Im Oberroth 1 (Satcom), 76889 Pleisweiler-Oberhofen (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63132), vertr. d.: Bernhard Josef Kolodziej, Am Schloßberg 1, 76889 Pleisweiler-Oberhofen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Oliver Willmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 85 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 17.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.452.490,87 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 13.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 29/24 · Secure Information Management GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 29/24
Wirksam am
01.07.2024
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 63132
1 IN 29/24: Über das Vermögen der Secure Information Management GmbH, Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße, weitere Geschäftsanschriften: Roßlaufstr. 15, Halle 4, 67433 Neustadt/Wstr. sowie Im Oberroth 1 (Satcom), 76889 Pleisweiler-Oberhofen (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63132), vertr. d.: Bernhard Josef Kolodziej, Am Schloßberg 1, 76889 Pleisweiler-Oberhofen, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Oliver Willmann, c/o Schiebe und Collegen, Seckenheimer Landstr. 4, 68163 Mannheim, Tel.: 0621/3098398-0, Fax: 0621/3098398-9, E-Mail: o.willmann@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.08.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 30.09.2024, 12:00 Uhr, C10 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 63132 HRB 63132: Secure Information Management GmbH, Neustadt/Wstr., Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Geisler, Matthias, Neustadt…
HRB 63132: Secure Information Management GmbH, Neustadt/Wstr., Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Geisler, Matthias, Neustadt an der Weinstraße, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 63132 HRB 63132:Secure Information Management GmbH, Neustadt/Wstr., Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt.Bestellt als Geschäftsführer: Kolodziej, Bernard, Pleisweiler-Oberhofen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführe…
HRB 63132:Secure Information Management GmbH, Neustadt/Wstr., Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt.Bestellt als Geschäftsführer: Kolodziej, Bernard, Pleisweiler-Oberhofen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Hesse, Holger, Dassendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 63132 Secure Information Management GmbH, Neustadt/Wstr., Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Ralf, Kirrweiler, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hesse, Holger, Dassendor…
Secure Information Management GmbH, Neustadt/Wstr., Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Ralf, Kirrweiler, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hesse, Holger, Dassendorf, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 63132 Secure Information Management GmbH, Neustadt/Wstr., Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2011 mit Änderung vom 17.06.2011. Die Gesellschaft…
Secure Information Management GmbH, Neustadt/Wstr., Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2011 mit Änderung vom 17.06.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Basthorst (bisher Amtsgericht Lübeck, HRB 11172 HL) nach Neustadt/Wstr. beschlossen. Geschäftsanschrift: Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt. Gegenstand: Entwicklung, Produktion und Wartung von und Handel mit Sicherheitssystemen und Sicherheitstechnik, insbesondere opto- und mikroelektronischen Produkten jeder Art und Einschluss von Hard- und/oder Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weber, Ralf, Kirrweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.