HRB 107910
Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hofheim
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Registerdaten
- Sitz
- Hofheim
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 810 IN 718/20 S-6-8 · Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 718/20 S-6-8
- Wirksam am
- 05.05.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107910
vertreten durch:
Gabriel Jansen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.08.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 29.08.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 107910 HRB 107910: Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH, Hofheim, Nassaustraße 3, 65719 Hofheim am Taunus. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 718/20 S-6-8 · Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 718/20 S-6-8
- Wirksam am
- 22.03.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107910
Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH, Nassaustraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
(AG Frankfurt am Main, HRB 107910),
vertreten durch:
Gabriel Jansen, Frankfurter Straße 198 a, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel,
Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 31.05.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 14.06.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 718/20 S-6-8 · Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 718/20 S-6-8
- Wirksam am
- 14.09.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107910
IKK classic, Rolfesstraße 1A, 35683 Dillenburg,
- Antragstellerin -
g e g e n
Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH, Nassaustraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
(AG Frankfurt am Main, HRB 107910),
vertreten durch:
Gabriel Jansen, Frankfurter Straße 196a, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer),
- Antragsgegner -
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen den Antragsgegner
am 08.09.2020 angeordnet:
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel,
Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
a) wird gemäß §§ 4 InsO, 802 I Abs. 1 Satz 1 Ziffern 2 und 3 ZPO
ermächtigt, den zuständigen Gerichtsvollzieher zu beauftragen,
1. das Bundeszentralamt für Steuern zu ersuchen, bei den Kreditinstituten
die in § 93b Absatz 1 AO bezeichneten Daten abzurufen (§ 93 Absatz 8 AO);
2. beim Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Absatz 1
des StVG zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Antragsgegner eingetragen
ist, zu erheben.
b) wird weiter ermächtigt, Auskünfte bei Dritten einzuholen; insbesondere
bei Banken und Sparkassen, sonstigen Kreditinstituten,
Versicherungsgesellschaften, Sozial- und Finanzbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern.
G r ü n d e:
I.Die Bestimmung des § 802 I ZPO ist im Insolvenzverfahren anwendbar
(vergleiche Amtsgericht München, Beschluss vom 12.02.2016, Az. 1503 IN 3339/15;
Amtsgericht Rosenheim Beschluss vom 08.09.2016, Az. 605 IN 468/15).
Die sachlichen Voraussetzungen des § 802 I Abs. 1 ZPO liegen vor. Der
Antragsgegner kommt seinen Mitwirkungspflichten im laufenden
Insolvenzantragsverfahren nicht nach. Dies ist gleichzustellen der in § 802 l
Abs. 1 ZPO postulierten Anforderung, wonach der Schuldner seiner Pflicht zur
Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt.
Die Erhebung der Daten ist erforderlich, damit der vorläufige
Insolvenzverwalter seinen Aufgaben nachkommen kann.
Durch den vorliegenden Beschluss wird der vorläufige Insolvenzverwalter
ermächtigt, den erforderlichen Antrag zur Datenerhebung gegenüber dem
zuständigen Gerichtsvollzieher zu stellen.
II.Die Ermächtigung zur Einholung von Auskünften bei Dritten über die
Vermögensverhältnisse des Antragsgegners ist erforderlich, weil der
Antragsgegner seinen Auskunfts- und Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 08.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 718/20 S-6-8 · Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 718/20 S-6-8
- Wirksam am
- 08.09.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107910
Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH, Nassaustraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
(AG Frankfurt am Main, HRB 107910), vertr. d.: Gabriel Jansen, Frankfurter
Straße 196a, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist am 08.09.2020 um 15:43
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/
779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet:
www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 107910 HRB 107910: Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH, Hofheim, Nassaustraße 3, 65719 Hofheim am Taunus. Bestellt als Geschäftsführer: Jansen, Gabriel, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Jarka…
HRB 107910 HRB 107910: Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH, Hofheim, Im Langgewann 14b, 65719 Hofheim am Taunus. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nassaustraße 3, 65719 Hofheim am Taunus. Nicht mehr Geschäftsführer…
HRB 107910 HRB 107910: Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH, Hofheim, Robert-Bosch-Straße 13, 65719 Hofheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Langgewann 14b, 65719 Hofheim am Taunus.
HRB 107910 HRB 107910: Sectorsecurity Sicherheitsservice GmbH, Hofheim, Robert-Bosch-Straße 13, 65719 Hofheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2015 mit Änderung vom 08.04.2016. Die…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.