HRA 107350
Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-15
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Sechste GVBU Schiffsportfolio GmbH & Co. KG Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 508 IN 10/18 · Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L. · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 10/18
- Wirksam am
- 24.06.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107350
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 23.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 508 IN 10/18 · Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L. · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 10/18
- Wirksam am
- 11.08.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107350
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 10/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L., Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107350),
vertreten durch:
1. Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Danica Stubbmann, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Liquidatorin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer neu festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 9.344,70 beträgt, ergibt ein Regelsatz der Vergütung von € 3.737,88 €, § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 07.08.2025 mitgeteilt, dass sich die Berechnungsgrundlage der Verwaltervergütung reduziert hat.
Es wurde bereits mit Schreiben vom 05.12.2024 ein Insolvenzverwaltervergütungsantrag gestellt in welchem eine Berechnungsgrundlage in Höhe von insgesamt 10.298,36 € angegeben wurde. In diesem war eine noch zu erwartende Quotenzahlungen aus einem anderen Verfahren in Höhe von 2.078,04 € berücksichtigt. Die Vergütung wurde mit Beschluss vom 16.12.2024 festgesetzt.
Mit Schreiben vom 07.08.2025 teilte der Verwalter, dass die Quotenzahlung tatsächlich nur in Höhe von 1.124,38 € ausgeschüttet worden ist.
In Folge dessen stellte er einen neuen Vergütungsantrag mit reduzierter Berechnungsmasse.
Die Vergütung, die mit Beschluss vom 16.12.2024 bereits festgesetzt worden ist, wurde noch nicht dem Treuhandkonto entnommen.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.08.2025 wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 508 IN 10/18 · Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L. · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 10/18
- Wirksam am
- 27.12.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107350
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 10/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L., Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107350),
vertreten durch:
1. Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Danica Stubbmann, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Liquidatorin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 10.298,36 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 508 IN 10/18 · Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L. · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 10/18
- Wirksam am
- 07.12.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107350
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 05.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 107350 HRA 107350: Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters entspricht das Geschäftsjahr der Gesellsc…
Forderungsprüfung 508 IN 10/18 · Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L. · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 10/18
- Wirksam am
- 04.07.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 107350
Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L., Paul-Dessau-Straße 3a,
22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107350), vertr. d.: 1. Sechste GVBU Verwaltungs
UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich
haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann,
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Liquidatorin), das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20,
28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail:
InsOBremen@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 14.08.2018 unter Beachtung des § 174 InsO bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf
§ 28 InsO hingewiesen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 27.09.2018. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 107350 HRA 107350: Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Große Elbstraße 145 c, 22767 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg. Jeder Liquida…
HRA 107350 Sechste GVBU Schiffsportfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, Große Elbstraße 145 c, 22767 Hamburg. Neue Firma: Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Ausgeschieden Persönlich haftender Gese…
HRA 107350 Sechste GVBU Schiffsportfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, Große Elbstraße 145 c, 22767 Hamburg.Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 145 c, 22767 Hamburg.
HRA 107350 Sechste GVBU Schiffsportfolio GmbH & Co. KG, Hamburg (Große Elbstr. 145a, 22767 Hamburg, Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Anteilen an Einschiffsgesellschaften.). Kommanditgesellschaft. Jeder persön…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.