HRB 112206
SDJ GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 810 IN 20/21 S-2-8 · SDJ GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 20/21 S-2-8
- Wirksam am
- 01.03.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112206
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDJ GmbH, 60594 Frankfurt am
Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 2.111.681,64 festgestellt
wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten
und der Vergütung des Insolvenzverwalters € 427.213,43.
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 20/21 S-2-8 · SDJ GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 20/21 S-2-8
- Wirksam am
- 13.12.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112206
vertreten durch: Ivan Jurela, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 02.01.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.01.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 20/21 S-2-8 · SDJ GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 20/21 S-2-8
- Wirksam am
- 17.03.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112206
vertreten durch:
Ivan Jurela, Eichwaldstraße 46, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.04.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.05.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 20/21 S-2-8 · SDJ GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 20/21 S-2-8
- Wirksam am
- 12.01.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112206
06.01.2022
- Insolvenzgericht -
810 IN 20/21 S-2-4
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
SDJ GmbH, Walter-Kolb-Straße 5-7, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112206),
vertreten durch:
Ivan Jurela, Eichwaldstraße 46, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Mehrarbeit im Bereich der fehlenden Buchhaltung und der intensiven Befassung mit sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 25 % auf insgesamt 50 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 112206 HRB 112206: SDJ GmbH, Frankfurt am Main, Walter-Kolb-Straße 5-7, 60594 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 20/21 S-2-8 · SDJ GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 20/21 S-2-8
- Wirksam am
- 12.05.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112206
GmbH, Walter-Kolb-Straße 5-7, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main,
HRB 112206),
vertreten durch:
Ivan Jurela, Eichwaldstraße 46, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche,
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/
959110-80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 19.07.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 02.08.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 20/21 S-2-8 · SDJ GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 20/21 S-2-8
- Wirksam am
- 10.02.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112206
GmbH, Walter-Kolb-Straße 5-7, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main,
HRB 112206), vertr. d.: Ivan Jurela, Eichwaldstraße 46, 60385 Frankfurt am
Main, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2021 um 10:47 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche,
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/
959110-80, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 112206 HRB 112206: SDJ GmbH, Frankfurt am Main, Rathenauplatz 2-8, 60313 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Walter-Kolb-Straße 5-7, 60594 Frankfurt am Main.
HRB 112206 HRB 112206: SDJ GmbH, Frankfurt am Main, Landgrafenstraße 45, 60486 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rathenauplatz 2-8, 60313 Frankfurt am Main.
HRB 112206 HRB 112206: SDJ GmbH, Frankfurt am Main, Landgrafenstraße 45, 60486 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2018. Geschäftsanschrift: Landgrafenstraße 45, 604…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.