HRB 7255
SCYTEQ GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
August-Horch-Straße 4, 56812 CochemGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Cochem
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 21.09.2022
- Datenstand
- 2025-10-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Entsprechendes gilt für Liquidatoren.
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Welsch Industrial GmbH Cochem
- d7 Technologies GmbH Cochem
Gegenstand des Unternehmens
1.Gegenstand des Unternehmens ist a)die Beteiligung an Unternehmen und die Übernahme von deren Leitung, insbesondere im Wege von Organschaftsverträgen, b)die Durchführung von Forschung, Studien, Entwicklung, Ausbildung/Schulung und anderer Anwendungen sowie der Verkauf entsprechender Anwendungs-Dienstleistungen -in der Industriellen Werkinstandhaltung, -in den etablierten und von neuen Ingenieurwissenschaften (inklusive Bionik) für alle Industriezweige, c)die Entwicklung, die Erstellung von Machbarkeitsstudien, die Konstruktion, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme, der Verkauf und/oder Handel von/mit technischen Teilen, Komponenten, Aggregaten (inklusive Antriebsaggregaten und Motoren aller Art), Geräten und Maschinen aller Art (inklusive Fortbewegungsmittel) und spezifischer Produktionstechnologie sowie -technik (Produktionsanlagen) in allen und für alle Industriezweige.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 38/19 · SCYTEQ GmbH · Insolvenzgericht Cochem
- Insolvenzgericht
- Cochem
- Aktenzeichen
- 1 IN 38/19
- Wirksam am
- 23.06.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 7255
In dem Insolvenzverfahren SCYTEQ GmbH, Entwicklung, Fertigung, Montage von technischen Teilen, Komponenten, Aggregaten, Geräten aller Art., August-Horch-Straße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 7255), vertr. d.: Dieter Edgar Welsch, Am Rosenbrunnen 2, 56812 Cochem, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen bestimmt auf Donnerstag, 07.07.2022, 10:40 Uhr, Saal 100 I.OG, Amtsgericht, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem.
Amtsgericht Cochem, 10.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 38/19 · SCYTEQ GmbH · Insolvenzgericht Cochem
- Insolvenzgericht
- Cochem
- Aktenzeichen
- 1 IN 38/19
- Wirksam am
- 12.04.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 7255
Entwicklung, Fertigung, Montage von technischen Teilen, Komponenten,
Aggregaten, Geräten aller Art., August-Horch-Straße 4, 56812 Cochem (AG
Koblenz, HRB 7255), vertr. d.: Dieter Edgar Welsch, Am Rosenbrunnen 2, 56812
Cochem, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Cochem eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 50 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag für seine
Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
50.319,26 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem
vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil
zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt
danach EUR.
II.
Zusätzlich (§ 10 in Verbindung mit § 3 InsVV) wurde ein Zuschlag von 50 % auf
die Regelvergütung eines Insolvenzverwalters festgesetzt. Dieser ist aufgrund
der überdurchschnittlichen Beanspruchung des vorläufigen Insolvenzverwalters
angemessen und gerechtfertigt.
Die Schuldnerin war schon seit geraumer Zeit
Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt; darüber hinaus war sie in
diversen Aktiv- und Passivrechtsstreitigkeiten verwickelt. Unrentable Aufträge
waren abzuwickeln oder zur Ausproduktion zu vergeben. Lohnansprüche der
Arbeitnehmer waren rückständig, so dass bei der Bundesagentur für Arbeit
Vorschüsse auf das Insolvenzgeld abgestimmt werden mussten. Eine streitige
Debitorenforderung erheblichen Umfangs war bereits im vorläufigen Verfahren zu
sichten und zu bewerten, woraufhin Vergleichsverhandlungen in Wege geleitet
wurden. Mit Aussonderungsgläubigern und mit der Vermieterin musste wegen seit
längerer Zeit aufgelaufener Rückstände umfassend verhandelt werden. Die
Sicherung und Bewertung von Anlagevermögen war teilweise erschwert, weil es
sich nicht am Betriebsstandort befand. Der Zuschlag konnte daher antragsgemäß
festgesetzt werden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3
InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812
Cochem einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cochem,
Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 31.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 38/19 · SCYTEQ GmbH · Insolvenzgericht Cochem
- Insolvenzgericht
- Cochem
- Aktenzeichen
- 1 IN 38/19
- Wirksam am
- 18.11.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 7255
Entwicklung, Fertigung, Montage von technischen Teilen, Komponenten,
Aggregaten, Geräten aller Art., August-Horch-Straße 4, 56812 Cochem (AG
Koblenz, HRB 7255), vertr. d.: Dieter Edgar Welsch, Am Rosenbrunnen 2, 56812
Cochem, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 10.12.2020, 10:50 Uhr, Saal 100 I.OG, Amtsgericht, Ravenéstraße
39, 56812 Cochem.
Tagesordnung:
Genehmigung der Vereinbarung des Insolvenzverwalters mit dem geschäftsführenden
Alleingesellschafter vom 20.10.2020 durch die Gläubigerversammlung betreffend
Abgeltung der Ansprüche der Insolvenzmasse aus § 64 GmbHG und aus
Insolvenzanfechtung gegen den geschäftsführenden Alleingesellschafter.
Cochem, 18.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7255 HRB 7255: SCYTEQ GmbH, Cochem, August-Horch-Straße 4, 56812 Cochem. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 1 IN 38/19 · SCYTEQ GmbH · Insolvenzgericht Cochem
- Insolvenzgericht
- Cochem
- Aktenzeichen
- 1 IN 38/19
- Wirksam am
- 07.10.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 7255
von technischen Teilen, Komponenten, Aggregaten, Geräten aller Art.,
August-Horch-Straße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 7255), vertr. d.: Dieter
Edgar Welsch, Am Rosenbrunnen 2, 56812 Cochem, (Geschäftsführer), ist am
07.10.2019 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Schlossstraße 7, 56856
Zell, Tel.: 06542 181300, Fax: 06542-1813029, E-Mail:
Zell@tbs-insolvenzverwalter.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.11.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 12.12.2019, 10:40 Uhr, Saal 100
I.OG, Amtsgericht, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem,
Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 07.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 38/19 · SCYTEQ GmbH · Insolvenzgericht Cochem
- Insolvenzgericht
- Cochem
- Aktenzeichen
- 1 IN 38/19
- Wirksam am
- 09.07.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 7255
GmbH, Entwicklung, Fertigung, Montage von technischen Teilen Komponenten,
Aggregaten, Geräten aller Art., vertr.d.d.GF., August-Horch-Straße 4, 56812
Cochem (AG Koblenz, HRB 7255), vertr. d.: 1. Dieter Edgar Welch, Am
Rosenbrunnen 2, 56812 Cochem, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2019 gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Schlossstraße 7, 56856 Zell, Tel.: 06542-9632618,
Fax: 06542-1813029, E-Mail: gruenewald@thomasbschmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Cochem, 09.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 38/19 · SCYTEQ GmbH · Insolvenzgericht Cochem
- Insolvenzgericht
- Cochem
- Aktenzeichen
- 1 IN 38/19
- Wirksam am
- 03.07.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 7255
SCYTEQ GmbH, Entwicklung, Fertigung, Montage von technischen Teilen
Komponenten, Aggregaten, Geräten aller Art., vertr.d.d.GF., August-Horch-Straße
4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 7255),
vertreten durch:
1. Dieter Edgar Welch, Am Rosenbrunnen 2, 56812 Cochem, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -wurde mit Beschluss vom 01.07.2019 gemäß § 21 Abs. 2 S. 1
Nr. 3 InsO die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die
einstweilige Einstellung bereits eingeleiteter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
angeordnet soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Amtsgericht Cochem, 03.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7255 d7 Technologies GmbH, Cochem, August-Horch-Straße 4, 56812 Cochem.Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 Abs. 1 (Gegenstand de…
HRB 7255 Welsch Industrial GmbH, Cochem (August-Horch-Str. 4, 56812 Cochem). Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: d7…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.