Handelsregister · HRB 90646

Chronologischer Auszug

SCIURUS - Softwareberatung GmbH · Amtsgericht Hanau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SCIURUS - Softwareberatung GmbH

b)
Steinau an der Straße

c)
Ist die Herstellung und der Vertrieb von
Software aller Art sowie die Beratung,
Organisation und Schulung auf dem Gebiet
der Datenverarbeitung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Liquidator:
Horstmann, Bernhard Georg, Steinau an der
Straße, *XX.XX.XXXX
Er vertritt die Gesellschaft allein, solange er
alleiniger Liquidator ist. Ansonsten ist er
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Liquidator.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.1991 zuletzt geändert am
29.05.1998

b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
28.04.2004
Fritzsche

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 27 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 23 ff.
Sonderband
2b)
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
a)
02.01.2008
Schulz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.