VR 20477 früher Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer (Gelsenkirchen)

Schwimm-Verein Buer 1924

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gelsenkirchen

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Registerdaten

Sitz
Gelsenkirchen
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Schwimmverein Buer 24 Gelsenkirchen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Löschungsankündigungen
VR 20477 Schwimm-Verein Buer 1924, Gelsenkirchen ( Gelsenkirchen).Laut Registereintragung wurde die Satzung zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.06.2002 geändert. In der Registerakte befindet sich…
Schwimm-Verein Buer 1924, Gelsenkirchen ( Gelsenkirchen).Laut Registereintragung wurde die Satzung zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.06.2002 geändert. In der Registerakte befindet sich jedoch kein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung. Da keine wirksame Satzungsänderung vom 12.06.2002 festgestellt werden kann, soll gemäß § 395 FamFG die entsprechende Eintragung von Amts wegen im Vereinsregister gelöscht werden. Sodann soll die Neufassung der Satzung durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.02.1997 als letzte Satzungsänderung im Vereinsregister eingetragen werden.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird eine Frist von drei Monaten gesetzt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.