HRA 721556
Schweizer Group GmbH & Co. KG
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hattenhofen
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Registerdaten
- Sitz
- Hattenhofen
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Schweizer Group KG Hattenhofen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 1 IN 290/18 KV · Schweizer Group GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 290/18 KV
- Wirksam am
- 30.06.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRA 721556
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweizer Group GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Schweizer Verwaltungs- GmbH, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Braun, Dr. Roger Breu und Michael Huber
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 721556
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 21.07.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 0.25, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Hinweise:
1. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
2. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Insolvenzplans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und
- gegen den Plan gestimmt hat und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann (§ 253 Abs. 2 InsO).
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 290/18 KV · Schweizer Group GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 290/18 KV
- Wirksam am
- 06.06.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRA 721556
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweizer Group GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Schweizer Verwaltungs- GmbH, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Braun, Dr. Roger Breu und Michael Huber
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 721556
- Schuldnerin -
Beschluss vom 31.05.2019:
1. Die Vergütung des Rechtsanwalts Martin Mucha, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wird auf
BETRAG € ( zuzüglich BETRAG 19,00 % Umsatzsteuer insgesamt
BETRAG EUR
festgesetzt.
2. Die ihm zu erstattenden Auslagen werden auf
BETRAG .€.(in Worten: BETRAG Euro) zuzüglich BETRAG--- EUR 19,00 % Umsatzsteuer
insgesamt BETRAG.-- EUR
festgesetzt.
3. Die Gesamtvergütung beläuft sich daher auf BETRAG EUR.
4. Der Entnahme der Vergütung aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt.
Gründe
Festgesetzt ist die Vergütung für die Zeit vom 13.12.2018 bis 31.01.2019
Der Berechnungswert beträgt 18.251,306,76 €.
Angesetzt wird der Fortführungswert, weil das Unternehmen über die Verfahrenseröffnung
hinaus fortgeführt wird. Der Wert der Absonderungsrechte wird nicht abgezogen,
weil der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit erheblich befasst hat (§ 11 Abs.1 InsVV). Dieser
hat mit den Sicherungsgläubigern eine Vereinbarung über die Nutzung und Verwertung der
Gegenstände im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens ausverhandelt. Diese Vereinbarung über
die darlehensweise Überlassung von Sicherheitenerlösen war erforderlich, um den Geschäftsbetrieb
im Antragsverfahren fortzuführen (Kommentar Kübler/Prütting, § 11 InsVV, Randnummer
47). Abgezogen wegen nicht erheblicher Befassung im Sinne des § 11 InsVV werden die Werte
des einfachen Eigentumsvorbehalts und der eingetragenen Grundschulden sowie der verpfändeten
Gesellschaftsanteile. Hinzu kommen gern. § 1 Abs.2 InsVV
Ausgaben der Betriebsfortführung.
Damit berechnet sich die Vergütung des vorläufigen Verwalters aus einem Berechnungswert
von 18.251.306,76 €. Die Regelvergütung nach § 2 InsVV beträgt BETRAG €.
Festsetzung der Zuschläge:
I. Zuschlag für die Betriebsfortführung von 10,93 %.
Die Unternehmensfortführung rechtfertigt aber nur dann einen Zuschlag, wenn keine oder nur eine
geringe Massemehrung stattgefunden hat, die dem Tätigkeitsaufwand des vorläufigen Verwalters
entpricht. Im Rahmen des § 3 InsW ist daher zu prüfen, ob eine Massemehrung durch die
Forführung erfolgt ist und die dadurch resultierende Vergütungserhöhung eine angemessene Vergütung
für den Aufwand darstellt. Ist dies nicht der Fall, ist eine Erhöhung der Vergütung möglich
(BGH, Beschluss vom 22.2.2007, IX ZB 120/06). Bleibt die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung
aufgrund Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurück, so ist ihm ein
diese Differenz in etwa ausgleichender Zuschlag zu gewähren.
Berechnung des Zuschlags:
1. Berechnung aus dem Berechnungswert mit Betriebsergebnis
-Wert: 18.251.306,76 €- BETGRAG
2. Hiervon 25 % gern. § 63 Abs.3 InsVV BETRAG €
Abzüglich
3. Regelvergütung aus dem Berechnungswert ohne Betriebsergebnis 348.571,06 €
-Wert: 16.041.053,23 € €-
4. Hiervon 25 % mit Zuschlag von 25 % für die Betriebsfortführung BETRAG €
Differenz (4 7.2) = BETRAG €.
Im Verhältnis zur Regelvergütung mit BE (Nr. 1 )= 19,37 %.
Zur Festsetzung beantragt werden 10,93 %. Dem Antrag wird daher entsprochen.
IL Zuschlag für die Sanierung von 50 %.
Sanierungsbemühungen sind allgemein als Zuschlagskriterium anerkannt Die vorbereitenden
Maßnahmen zur übertragenen Sanierung sind keine Verwertungsmaßnahmen und lösen daher
einen Zuschlag von 50 % bis 100 % aus (Kommentar Kübler/Prütting, § 11 InsVV, Randnummer
91 + 92). Im konkreten Fall bestand die zeitauwändige Sanierung darin, dass der M&A Prozess
im vorläufigen Verfahren eingeleitet worden ist. Dazu mussten umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen
wie die Formulierung von Kurzexpose', Unterzeichnung von Vertraulichkeitserklärungen,
Zugang zum elektronischen Datenraum usw. getätigt werden. Bereits vor Eröffnung fanden
zeitaufwändige Gespräche mit potentiellen Investoren statt. Dies alles rechtfertigt eine Zuschlag
von 50 %.
III. Zuschlag für die Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld von 10 %.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nur dann eine erhebliche Belastung für den vorläufigen
Verwalter vorliegt, wenn mehr als 20 Mitarbeiter betroffen sind. Im vorliegenden Fall musste
für 111 Mitarbeiter Insolvenzgeld vorfinanziert werden. Laut Kommentar Kübler/Prütting, § 11
InsW, Randnummer 90, kann ein Zuschlag von bis zu 30 % anfallen. Da bereits Vorarbeiten
vom vorläufigen Sachwalter getätigt wurden reduziert sich der Zuschlag auf 10 %.
IV: Zuschlag für Auslandsberührung in Höhe von 15 %.
Die Schuldnerin hat drei Auslandstochtergesellschaften in China, Tschechien und in der Türkei.
Um die Sanierungsfähigkeit der Group nicht zu gefährden, wurden Maßnahmen ergriffen, um eine
Insolvenzantragspflicht der über die Muttergesellschaft finanzierten Tochtergesellschaften zu
vermeiden. Für diese zeitaufwändige Befassung wird ein Zuschlag von 15 % festgesetzt (Kommentar
Kübler/Prütting, § 11 InsW, Randnummer 107).
V. Gesamtbetrachtung.
Insgesamt werden Zuschläge von 85,93 % zur Festsetzung beantragt. Gemäß Beschluss des
BGH vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04 - und 24.07.2003 - IX 607/02 - wird unter Berücksichtigung
einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung für die obigen beantragten Gebührentatbestände
ein Zuschlag von 80 % festgesetzt.
Hinzu kommt der Regelsatz des vorläufigen Verfahrens von 25 %, so dass 105 % der Regelvergütung
von BETRAG € = BETRAG € festgesetzt werden.
Die Auslagen betragen höchstens BETRAG € je angefangenen Monats des Verfahrens (§ 8 Abs.3
InsVV). Daher werden BETRAG € festgesetzt.
Binder
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 24.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 290/18 KV · Schweizer Group GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 290/18 KV
- Wirksam am
- 22.03.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 721556
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schweizer Group GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Schweizer
Verwaltungs- GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Braun,
geboren am XX.XX.XXXX, Dr. Roger Breu, geboren am XX.XX.XXXX und Michael Huber,
geboren am XX.XX.XXXX, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 721556
- Schuldnerin -
1. Das am 30.11.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.02.2019 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-51
Telefax: 0711 96689-39
Email: m.mucha@grub-brugger.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 26.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
31.03.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung
einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 09.04.2019
09:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 09.04.2019
09:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Commerzbank AG, vertreten durch Herrn Ulrich Clemens,
Gallus-Anlage 7, 60329 Frankfurt
Herr Peter Lippisch
c/o Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe,
Bahnhofstraße 29, 70327 Stuttgart
Euler Hermes Deutschland NL der Euler Hermes S.A, vertreten durch
Herrn Rechtsanwalt Thomas Harbrecht,
Friedensallee 254, 22763 Hamburg
Daimler AG, vertreten durch Herrn Markus Gadinger,
HPC GO36, 71059 Sindelfingen
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 721556 HRA 721556: Schweizer Group GmbH & Co. KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Göppingen, 1 IN 290/18 KV)…
HRA 721556 HRA 721556: Schweizer Group GmbH & Co. KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Prokura erloschen: Huber, Michael, Wendlingen am Neckar, *XX.XX.XXXX; Schubert, Klaus Friedrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRA 721556 HRA 721556: Schweizer Group GmbH & Co. KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Huber, Michael, …
HRA 721556 HRA 721556: Schweizer Group GmbH & Co. KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Prokura erloschen: Schubert, Klaus Friedrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRA 721556 HRA 721556: Schweizer Group GmbH & Co. KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schubert, Klaus …
HRA 721556 HRA 721556: Schweizer Group GmbH & Co. KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Personenbezogene Daten (Firma und Sitz) geändert bei: Persönlich haftender Gesellschafter: Schweizer Verwaltungs- GmbH…
HRA 721556 HRA 721556: Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Firma geändert; nun: Schweizer Group GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: SGKG Beteiligungs GmbH, …
HRA 721556 HRA 721556:Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Braun, Thomas, Gerlingen, *XX…
HRA 721556 HRA 721556:Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen.Prokura erloschen: Stiller, Andreas Franz, Langgöns, *XX.XX.XXXX.
HRA 721556 Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Asfara, Samir, Hüttisheim, *XX.XX.XXXX.
HRA 721556 HRA 721556:Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Asfara, Samir, Hüttisheim, *X…
HRA 721556 Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Prokura erloschen: Ebert, Kurt, Leonberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem ander…
HRA 721556 Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der …
HRA 721556 Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Ebert, Kurt, Leonberg, *XX.XX.XXXX.
HRA 721556 Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen. Prokura erloschen: Hettfleisch, Jochen, Ebersbach an der Fils, *XX.XX.XXXX.
HRA 721556 Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen.Aus technischen Gründen gelöscht: Persönlich haftender Gesellschafter: Schweizer Verwaltungs-GmbH, Murrhardt (Amtsgericht Stuttgart HRB 270527…
HRA 721556 Schweizer Group KG, Hattenhofen, Dieselstr. 2, 73110 Hattenhofen.Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Murrhardt (Amtsgericht Stuttgart HRA 270831) nach Hattenhofen verlegt. Bisher: "Schweizer Group Holdin…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.