HRB 769455

Schweizer Group Global GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blitz S19-484 GmbH Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 25/20 · Schweizer Group Global GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 25/20
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 769455
1 IN 25/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schweizer Group Global GmbH, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen, vertreten durch die Geschäftsführer Mohammed Niyaz Mahmood und Andrew John Pulkrabek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769455
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 25.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 698-741 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 19.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 25/20 · Schweizer Group Global GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 25/20
Wirksam am
24.04.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 769455
1 IN 25/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schweizer Group Global GmbH, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen, vertreten durch die Geschäftsführer Mohammed Niyaz Mahmood und Andrew John Pulkrabek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769455
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Winkler, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart, für die Zeit vom 30.01.2020 bis 31.03.2020 wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.04.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 20.206.857,40 EUR auszugehen. Die Zusammensetzung des Vermögenswerts ergibt sich aus dem Vergütungsantrag Bl. 3 + 4 und aus der verdichteten SuSa vom 05.04.2024. Die Kassenprüfung der vorläufigen Verwaltung wurde im Auftrag des Gläubigerausschusses von der Fa. FIDES Treuhand GmbH & Co. KG am 18.12.2020 geprüft und als korrekt testiert. In dem Berechnungswert sind Absonderungsrechte enthalten, weil sich der Verwalter im Sinne des § 11 Abs.1 InsVV in erheblichem Umfang damit beschäftigte musste, da die Vorinsolvenz noch nicht abgewickelt war und es bei der Zuordnung von Rechten Probleme gab, welche mit umfangreichen und kleinteiligen Verhandlungen gelöst werden konnten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 139,8 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.04.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für zwei Monate mit einem Zuschlag von 34,8 %. Die Vergleichsberechnung ohne Betriebsfortführung wird mit einem Zuschag von 40 % berechnet. Dieser ist berechtigt, weil es sich bei dem Unternehmen um eine große Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB handelt. Die Kommentierungen lassen hier Zuschläge bis 75 % zu ( Kommentar Kübler/Prütting, InsO, § 11 InsVV, Randnummer 76).
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 567 Arbeitnehmer mit einem überdurschnittlichen Mehraufwand mit einem Zuschlag von 50 %. Zur Genehmigung der Vorfinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit kam es erst dadurch, dass man eine Weisungslage herbeigeführt hat.
- umfangreiche Sanierungsbemühungen mit einem Zuschlag von 15 %. Es wurde ein M & A Prozess eingeleitet. Es gab 13 Interessenten. Für dieses Bemühungen werden Zuschläge von bis zu 75 % als zulässig erachtet (Kommentar Kübler/Prütting, § 3 InsVV, Stichwort Betriebsveräußerung). Unter Anrechnung der Tätigkeit der Fa. Roland Berger verlbeibt ein Zuschlag von 15 %. - Rechtliche Abwichklungsprobleme von Investitionsverträge mit Mercedes Benz, Zeitraufwand mit einem letztlich gescheiterten unechten Massekredit und zeitlich aufwändigen Fortführungsvereinbarungen mit 13 Kunden. Insgesamt gibt es hierfür einen Zuschlag von 15 %. - mehrere Betriebsstätten mit einem Zuschlag von 15 %. Bei vier Betriebststätten mit Entfernungen von über 100 km fällt ein Zuschlag von bis zu 75 % an (Kommentar Kübler/Prütting, § 3 InsVV, Stichwort Mehrere Betriebsstätten). Der Ansatz von 15 % ist daher vertretbar. - vorläufiger Gläubigerausschuss mit einem Zuschlag von 10 %. Es gab vier Gläubigerausschusssitzungen. Dieser zeitliche Mehraufwand für den vorläufigen Verwalter wird mit einem Zuschlag von bis zu 25 % vergütet. Der beantragte Zuschlag von 10 % wird daher nicht beanstandet. Gesamtwürdigung: Nach dem Beschluss des BGH vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04 - hat das Gericht mach Feststellung der einzelnen Zuschläge eine aufs Ganze bezogene Angemessenheitsbetrachtung anzustellen und einen Gesamtzuschlag festlegen. So auch die Kommentierung Haarmeyer/Mock, § 3 InsVV Nr. 6, Randnummer 1. Zwar liegen nur geringfügige Überschneidigungen vor, die einen Abschlag zwingend erfordern, jedoch im Hinblick der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 29.04.2021 - IX ZB 58/19 -, wonach bei Großverfahren der Mehraufwand durch die größere Masse ausgeglichen wird, ist ein Abschlag vorzunehmen (BGH, Beschl. Vom 29.04.2021 - IX ZB 58/19 -). Der Abschlag reduziert den Gesamtzuschlag von 139,8 % auf 130 %. Das sind 561.453,30 €.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind Zuschläge nach § 3 InsVV in Höhe von 561.453,30 EUR festzusetzen. Die Ausgangsgebühr für die Berechnung des Zuschlags ist die Vergütung nach § 2 InsVV von 431.887,15 €.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
In der Summe ergeben Regelvergütung und Zuschläge 669.425,09 €.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen nach § 8 InsVV (Altfassung) in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen (2 Monate x 250.-- €).
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 15.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 25/20 · Schweizer Group Global GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 25/20
Wirksam am
03.04.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 769455
1 IN 25/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schweizer Group Global GmbH, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen, vertreten durch die Geschäftsführer Mohammed Niyaz Mahmood und Andrew John Pulkrabek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769455
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 23.02.2024 mitgeteilt, dass die am 01.03.2021 angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr fortbesteht.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 18.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 25/20 · Schweizer Group Global GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 25/20
Wirksam am
01.03.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 769455
1 IN 25/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schweizer Group Global GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Mohammed Niyaz
Mahmood, geboren am XX.XX.XXXX und Andrew John Pulkrabek, geboren am
XX.XX.XXXX, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769455
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.03.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 25/20 · Schweizer Group Global GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 25/20
Wirksam am
25.05.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 769455
1 IN 25/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schweizer Group Global GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Mohammed Niyaz
Mahmood, geboren am XX.XX.XXXX und Andrew John Pulkrabek, geboren am
XX.XX.XXXX, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769455
- Schuldnerin -

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

hat das Amtsgericht Göppingen am 25.05.2020 beschlossen: |

Der Berichts- und Prüfungstermin vom Dienstag, 02.06.2020, 09:30 Uhr, wird
verlegt auf Dienstag, den 28.07.2020 um 09.30 Uhr. Der Termin findet nicht im
Amtsgerichtsgebäude, sondern in der Stadthalle Göppingen - Klosterneuburg Saal
-, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, statt. Kostenpflichtige Parkplätze sind
vor der Stadthalle vorhanden.

Grund:
Das vorhandene Platzangebot im Amtsgerichtsgebäude unter Berücksichtigung der
Rechtsverordnung gegen die Ausbreitung des Coronavirus reicht nicht aus, um die
voraussichtlichen Teilnehmer von 30 bis 40 Personen entsprechend aufzunehmen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.04.2020
***************************************************************

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 769455 HRB 769455: Schweizer Group Global GmbH, Stuttgart, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen. Prokura erloschen: Asfara, Samir, Hüttisheim, *XX.XX.XXXX; Herzog, Christina, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX; Huber…
HRB 769455: Schweizer Group Global GmbH, Stuttgart, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen. Prokura erloschen: Asfara, Samir, Hüttisheim, *XX.XX.XXXX; Herzog, Christina, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX; Huber, Michael, Wendlingen am Neckar, *XX.XX.XXXX; Subhan, Rehan Muhammad, Eden Prairie, Minnesota / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX; Todtermuschke, René, Haselbachtal, *XX.XX.XXXX; Ziegler, Walter Ulrich, Murrhardt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Göppingen, 1 IN 25/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 25/20 · Schweizer Group Global GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 25/20
Wirksam am
01.04.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 769455
1 IN 25/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schweizer Group Global GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Mohammed Niyaz
Mahmood, geboren am XX.XX.XXXX und Andrew John Pulkrabek, geboren am
XX.XX.XXXX, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769455
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.04.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marcus Winkler
Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2807590
Telefax: 0711 28075911
Email: stuttgart@bbl-law.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
19.05.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen,
ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 02.06.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 02.06.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Agentur für Arbeit Stuttgart, vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe
Bahnhofstraße 29, 70372 Stuttgart

|Rechtsanwalt Martin Mucha als Insolvenzverwalter der Schweizer Group GmbH &
Co. KG, der Schweizer Group Hattenhofen GmbH & Co. KG, der Schweizer Group
Murrhardt GmbH, der Schweizer Group Plauen GmbH und der Schweizer Group Roding
GmbH
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

|Mercedes-Benz AG, vertreten durch Markus Gadinger
HPC GO36, 71059 Sindelfingen

|Herr Adem Yabantas
Hungerberg 9, 73101 Aichelberg

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 769455 HRB 769455: Schweizer Group Global GmbH, Stuttgart, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen. Einzelprokura: Subhan, Rehan Muhammad, Eden Prairie, Minnesota / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
HRB 769455: Schweizer Group Global GmbH, Stuttgart, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen. Einzelprokura: Subhan, Rehan Muhammad, Eden Prairie, Minnesota / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 769455 HRB 769455: Schweizer Group Global GmbH, Stuttgart, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen. Einzelprokura: Asfara, Samir, Hüttisheim, *XX.XX.XXXX; Herzog, Christina, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX; Huber, Mi…
HRB 769455: Schweizer Group Global GmbH, Stuttgart, Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen. Einzelprokura: Asfara, Samir, Hüttisheim, *XX.XX.XXXX; Herzog, Christina, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX; Huber, Michael, Wendlingen am Neckar, *XX.XX.XXXX; Todtermuschke, René, Haselbachtal, *XX.XX.XXXX; Ziegler, Walter Ulrich, Murrhardt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 769455 HRB 769455: Schweizer Group Global GmbH, Stuttgart, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen. Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen be…
HRB 769455: Schweizer Group Global GmbH, Stuttgart, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Dieselstraße 2, 73110 Hattenhofen. Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Mahmood, Mohammed Niyaz, Eden Prairie, Minnesota / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 769455 HRB 769455: Blitz S19-484 GmbH, Stuttgart, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. …
HRB 769455: Blitz S19-484 GmbH, Stuttgart, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Schweizer Group Global GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Komponenten für die Automobil-, Industrie- und Flugbranche und die sonstige Industrie. Bestellt als Geschäftsführer: Mahmood, Mohammed Niyaz, Eden Prairie, Mimmesota / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX; Pulkrabek, Andrew John, Little Canada, Minnesota / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 769455 HRB 769455: Blitz S19-484 GmbH, Stuttgart, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2019. Geschäftsanschrift: c/o Blit…
HRB 769455: Blitz S19-484 GmbH, Stuttgart, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2019. Geschäftsanschrift: c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.