VR 3374

Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 3374 VR 3374:Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart (Im Wolfer 10, 70599 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 und der Ver…
VR 3374:Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart (Im Wolfer 10, 70599 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.06.2014 und vom 24.06.2014 der Verein "Schweineherdbuchzucht Schleswig-Holstein e.V.", Neumünster (Amtsgericht Kiel VR 426 NM) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 3374 Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, (Im Wolfer 10, 70599 Stuttgart).Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2010 und der Versammlung…
Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, (Im Wolfer 10, 70599 Stuttgart).Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.06. und 22.06.2010 der Verein "Landesverband Rheinischer Schweinezüchter e.V.", Meckenheim (Amtsgericht Bonn VR Nr. 12586) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.