VR 250869

Schwarzwaldverein Weil der Stadt - Leonberg e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weil der Stadt

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Registerdaten

Sitz
Weil der Stadt
Datenstand
2024-12-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schwarzwaldverein Ortsgruppe Weil der Stadt e.V. Weil der Stadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 250869 VR 250869: Schwarzwaldverein Ortsgruppe Weil der Stadt e.V., Weil der Stadt (c/o Herr Rudolf Fuchs, Grenzhofstr. 23, 71263 Weil der Stadt). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Versch…
VR 250869: Schwarzwaldverein Ortsgruppe Weil der Stadt e.V., Weil der Stadt (c/o Herr Rudolf Fuchs, Grenzhofstr. 23, 71263 Weil der Stadt). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.07.2015 der Verein "Schwarzwaldverein Ortsgruppe Leonberg e.V.", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart VR 250829) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.