HRA 2507
Schwarz Cranz GmbH & Co. KG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neu Wulmstorf
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Registerdaten
- Sitz
- Neu Wulmstorf
- Datenstand
- 2024-04-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Schwarz-Cranz GmbH & Co. Neu Wulmstorf
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 05.08.2025
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Tostedt, 04.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 08.11.2022
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.12.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tostedt, 01.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 27.05.2021
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
& Co. KG, Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA
2507), vertr. d.: 1. Norderland Fleischwaren GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 2,
21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Kristin Schwarz, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf
(Geschäftsführerin), 1.2. Wiebke Krüger, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu
Wulmstorf (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Sachwalters Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau festgesetzt worden.
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Tostedt eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
19.640.619,52 EUR zugrunde gelegt.
Dem Insolvenzverwalter war gemäß § 3 InsVV aufgrund Überwachung der
Unternehmensfortführung, Begleitende Bemühungen zur Sanierung und
Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss unter Berücksichtigung
des angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwandes, der übernommenen Verantwortung und
des hieraus resultierenden Haftungsrisikos, sowie des Vortrages des Treuhänders
in seinem Vergütungsantrag im Rahmen der wertenden Gesamtschau ein Zuschlag von
insgesamt 55 % zu gewähren. Hierbei berücksichtigt wurde ein Abschlag von 15 %
wegen kurzer Dauer der Sachwaltung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23,
21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Tostedt, 26.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 30.04.2021
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
& Co. KG, Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA
2507), vertr. d.: 1. Norderland Fleischwaren GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 2,
21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Kristin Schwarz, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf,
(Geschäftsführerin), 1.2. Wiebke Krüger, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu
Wulmstorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu dem
Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters entspricht, wird auf den
20.05.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei
dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Tostedt, 29.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 13.04.2021
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
& Co. KG, Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA
2507), vertr. d.: 1. Norderland Fleischwaren GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 2,
21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Kristin Schwarz, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf,
(Geschäftsführerin), 1.2. Wiebke Krüger, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu
Wulmstorf, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des
Gläubigerausschussmitglieds Gunda Wübbe-Meyer festgesetzt worden. Gemäß §§ 73
Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO
auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Tostedt eingesehen werden.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23,
21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Tostedt, 06.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 16.03.2021
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
& Co. KG, Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA
2507), vertr. d.: 1. Norderland Fleischwaren GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 2,
21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Kristin Schwarz, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf,
(Geschäftsführerin), 1.2. Wiebke Krüger, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu
Wulmstorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des
Gläubigerausschussmitglieds Bayrische Landesbank AöR, vertreten durch Matthias
Braun festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt
nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Tostedt eingesehen
werden. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23,
21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Tostedt, 11.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 11.03.2021
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
& Co. KG, Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA
2507), vertr. d.: 1. Norderland Fleischwaren GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 2,
21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Kristin Schwarz, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf,
(Geschäftsführerin), 1.2. Wiebke Krüger, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu
Wulmstorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des
Gläubigerausschussmitglieds Netzplan GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Chris Wittmann festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind
die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss
kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Tostedt
eingesehen werden. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S.
2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung
des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23,
21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Tostedt, 09.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 30.11.2020
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 2507), vertr.
d.: 1. Norderland Fleischwaren GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu
Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kristin
Schwarz, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf, (Geschäftsführerin),
1.2. Wiebke Krüger, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf,
(Geschäftsführerin), wird das Verfahren aufgrund der herrschenden
Covid-19-Pandemie und der eingeschränkten Versammlungsmöglichkeit schriftlich
durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 05.01.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.12.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (05.01.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Tostedt, 30.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2507 HRA 2507: Schwarz Cranz GmbH & Co. KG, Neu Wulmstorf, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tostedt (22 IE 1/20) vom 19.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
Forderungsprüfung 22 IE 1/20 · Schwarz Cranz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tostedt
- Insolvenzgericht
- Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IE 1/20
- Wirksam am
- 19.10.2020
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 2507
Co. KG, Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 2507),
vertr. d.: Norderland Fleischwaren GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 2, 21629 Neu
Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 19.10.2020 um 09:30
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau,
Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, Tel.: 040/3 50 06-188, Fax: 040/3 50 06 176,
E-Mail: fks@brl.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Tostedt ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.12.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 05.01.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal
I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt,
Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Tostedt, 19.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2507 HRA 2507: Schwarz Cranz GmbH & Co. KG, Neu Wulmstorf, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf. Prokura erloschen: Krüger, Wiebke, Seevetal, *XX.XX.XXXX; Ruhs, Andrè, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 2507 HRA 2507: Schwarz Cranz GmbH & Co. KG, Neu Wulmstorf, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Krüger, Wiebke, Seevetal, *XX.XX.XXXX; Ruhs, Andrè,…
HRA 2507 Schwarz Cranz GmbH & Co. KG, Neu Wulmstorf, Justus-von-Liebig-Str. 2, 21629 Neu Wulmstorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2010 sowie der…
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