HRA 430296

Schupp GmbH & Co.KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dornstetten

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Registerdaten

Sitz
Dornstetten
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Dr. Schupp G-mbH & Go Freudenstadt
  2. Dr.Schupp E.G. Freudenstadt
  3. Schupp GmbH & Co. Freudenstadt
  4. Schupp GmbH & Co.KG Freudenstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 191/26 · Schupp GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Rottweil
Insolvenzgericht
Rottweil
Aktenzeichen
8 IN 191/26
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 430296
8 IN 191/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Schupp GmbH & Co.KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schwarzwald-Kosmetik GmbH, Glattalstraße 78, 72280 Dornstetten, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Schupp
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 430296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hirt + Teufel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 76675/26

Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 02.09.2026 um 11:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO.

1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich
Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 94477700, Fax: 07721 94477800
bestellt.

2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO).

3. Es wird angeordnet, dass zur Sicherheit abgetretene Forderungen oder Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet, eingezogen oder ausgesondert werden dürfen (§§ 21 Absatz 2 Nummer 5, 270c Absatz 3 Satz 1 InsO).

4. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO).

5. Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 2 InsO).

6. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem vorläufigen Gläubigerausschuss anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren.

7. Die Schuldnerin wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen (§ 270c Absatz 4 InsO), soweit diese erforderlich sind zur Aufnahme und Besicherung eines Kredits zur Insolvenzgeldvorfinanzierung. § 55 Absatz 2 InsO gilt entsprechend.

8. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, jedoch nur zu dem Zweck der künftigen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

9. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 1 InsO).

10. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.

11. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über
a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint;
b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung;
c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.

12. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 430296 HRA 430296: Schupp GmbH & Co.KG, Dornstetten, Glattalstr. 78, 72280 Dornstetten. Prokura erloschen: Kleber, Joachim, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX.
HRA 430296: Schupp GmbH & Co.KG, Dornstetten, Glattalstr. 78, 72280 Dornstetten. Prokura erloschen: Kleber, Joachim, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 430296 HRA 430296: Schupp GmbH & Co.KG, Dornstetten, Glattalstr. 78, 72280 Dornstetten. Prokura erloschen: Rohde, Olga, Pfalzgrafenweiler, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Bernhart, Christoph, Rottweil, *XX.XX.XXXX; Die…
HRA 430296: Schupp GmbH & Co.KG, Dornstetten, Glattalstr. 78, 72280 Dornstetten. Prokura erloschen: Rohde, Olga, Pfalzgrafenweiler, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Bernhart, Christoph, Rottweil, *XX.XX.XXXX; Dieterle, Uwe, Schiltach, *XX.XX.XXXX; Kleber, Joachim, Veitshöchheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 430296 Schupp GmbH & Co.KG, Freudenstadt, Glattalstr. 78, 72280 Dornstetten.Sitz verlegt; nun: Dornstetten. Neue Geschäftsanschrift: Glattalstr. 78, 72280 Dornstetten.
Schupp GmbH & Co.KG, Freudenstadt, Glattalstr. 78, 72280 Dornstetten.Sitz verlegt; nun: Dornstetten. Neue Geschäftsanschrift: Glattalstr. 78, 72280 Dornstetten.
Veränderungen
HRA 430296 Schupp GmbH & Co., Freudenstadt (Glatttalstr. 78, 72238 Freudenstadt). Firma geändert; nun: Schupp GmbH & Co.KG.
Schupp GmbH & Co., Freudenstadt (Glatttalstr. 78, 72238 Freudenstadt). Firma geändert; nun: Schupp GmbH & Co.KG.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.