HRB 3112

Schumacher GmbH

Amtsgericht Iserlohn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Werdohl

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Registerdaten

Sitz
Werdohl
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schumacher GmbH Plettenberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 109 IN 140/23 · Schumacher GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 140/23
Wirksam am
06.03.2024
Registerbezug
Iserlohn, HRB 3112
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 140/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3112 eingetragenen Schumacher GmbH, Gewerbestr. 22, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Schumacher

Geschäftszweig: Herstellung und Verkauf von Zerspanungsprodukten

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 14.05.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 025.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

109 IN 140/23
Hagen, 01.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 109 IN 140/23 · Schumacher GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 140/23
Wirksam am
05.12.2023
Registerbezug
Iserlohn, HRB 3112
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 140/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3112 eingetragenen Schumacher GmbH, Gewerbestr. 22, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Schumacher, In der Ostert 5, 58840 Plettenberg

Geschäftszweig: Herstellung und Verkauf von Zerspanungsprodukten

ist am 04.12.2023, um 15:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

109 IN 140/23
Amtsgericht Hagen, 04.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3112 HRB 3112: Schumacher GmbH, Werdohl, Gewerbestraße 22, 58791 Werdohl. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pietrusky, Jens, Plettenberg, *XX.XX.XXXX; Schumacher, N…
HRB 3112: Schumacher GmbH, Werdohl, Gewerbestraße 22, 58791 Werdohl. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pietrusky, Jens, Plettenberg, *XX.XX.XXXX; Schumacher, NIck, Plettenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3112 HRB 3112: Schumacher GmbH, Plettenberg, In der Ostert 4, 58840 Plettenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach…
HRB 3112: Schumacher GmbH, Plettenberg, In der Ostert 4, 58840 Plettenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Werdohl beschlossen. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 22, 58791 Werdohl.
Veränderungen
HRB 3112 Schumacher GmbH, Plettenberg, Scharnhorststr. 30, 58840 Plettenberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: In der Ostert 4, 58840 Plettenberg.
Schumacher GmbH, Plettenberg, Scharnhorststr. 30, 58840 Plettenberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: In der Ostert 4, 58840 Plettenberg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.