HRB 202982
Schuhbeck's Internet GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2695/21 · Schuhbeck's Internet GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2695/21
- Wirksam am
- 14.05.2025
- Registerbezug
- München, HRB 202982
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Internet GmbH, Platzl 2, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 202982
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte König Gauweiler Sauter PartG mbB, Lenbachplatz 6, 80333 München
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der AOK Bayern gemäß Erklärung vom 12.09.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewähranforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 59.199,15 abgegolten sind.
2. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der DAK Gesundheit gemäß Erklärung vom 11.03.2025 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 3.573,45 abgegolten sind.
3. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich mit der Debeka BKK gemäß Erklärung vom 12.09.2024 zu, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 1.893,72 abgegolten sind.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 21.05.2025, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2695/21 · Schuhbeck's Internet GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2695/21
- Wirksam am
- 24.02.2022
- Registerbezug
- München, HRB 202982
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Internet GmbH, Platzl 2, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 202982
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte König Gauweiler Sauter PartG mbB, Lenbachplatz 6, 80333 München
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen Dr. Max Liebig in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Schuhbeck´s Internet GmbH und der Schuhbeck´s Company GmbH, Am Platzl 6+8, 80333 München vom 04.02./16.02.2022.
wird bestimmt auf
Dienstag, 15.03.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2695/21 · Schuhbeck's Internet GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2695/21
- Wirksam am
- 09.02.2022
- Registerbezug
- München, HRB 202982
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Internet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons, Platzl 2, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 202982
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte König Gauweiler Sauter PartG mbB, Lenbachplatz 6, 80333 München
hat der Insolvenzverwalter am 01.02.2022 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1500 IN 2695/21 · Schuhbeck's Internet GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2695/21
- Wirksam am
- 14.12.2021
- Registerbezug
- München, HRB 202982
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuhbeck's Internet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 202982
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte König Gauweiler Sauter PartG mbB, Lenbachplatz 6, 80333 München
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
2. Der Sonderinsolvenzverwalter übt die Befugnisse des Insolvenzverwalters aus, soweit der Insolvenzverwalter entsprechend § 181 BGB an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Diese Befugnis umfasst die Prüfung der im Verfahren der Schuhbeck's Internet GmbH angemeldeten Forderungen der Schuhbeck's Partyservice GmbH & Co. KG (AG München HRA 94410), der Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG (AG München HRA 94395), der Schuhbeck's Gewürze GmbH (AG München HRB 157980), der Schuhbeck's Am Platzl GmbH (AG München HRB 121330), der Schuhbeck's Orlando GmbH (AG München HRB 170007), der Schuhbeck's Kochschule GmbH (AG München HRB 143211) und der Schuhbeck International AG (AG München HRB 207239), bei denen der hiesige Insolvenzverwalter jeweils ebenfalls als Insolvenzverwalter bestellt ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind ab 01.01.2022 als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1500 IN 2695/21 · Schuhbeck's Internet GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2695/21
- Wirksam am
- 03.12.2021
- Registerbezug
- München, HRB 202982
In dem Verfahren über die Anträge
1) der Schuhbeck's Internet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer des Schuhbeck Alfons, Platzl 2, 80331 München
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte König Gauweiler Sauter PartG mbB, Lenbachplatz 6, 80333 München
2) der DAK-Gesundheit, vertreten durch d. Vorstand, FZMB München, Landsberger Straße 110, 80339 München
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schuhbeck's Internet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schuhbeck Alfons, Platzl 2, 80331 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 202982
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte König Gauweiler Sauter PartG mbB, Lenbachplatz 6, 80333 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Internethandel mit Gewürzen, Ölen, Gutscheinen und Kochbedarf
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dr. Max Liebig
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)2554870
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.01.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 14.02.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 14.02.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 13.10.2021 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202982 Schuhbeck's Internet GmbH, München, Platzl 2, 80331 München. Die Gesellschaft hat am 12.03.2013, berichtigt am 24.04.2013, mit der Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht Münch…
HRB 202982 Schuhbeck's Internet GmbH, München, Platzl 2, 80331 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2012. Geschäftsanschrift: Platzl 2, 80331 München. Gegenstand des Unternehme…
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