HRA 871 BS

Schuh- und Sporthaus Klindwort, Inhaber Peter Klindwort, 2407 Bad Schwartau, Zentrale Markt 12 e.K.

Amtsgericht Lübeck · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Schwartau

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Schwartau
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schuh- und Sporthaus Klindwort, Inhaber Peter Klindwort, 2407 Bad Schwartau, Zentrale Markt 12 Bad Schwartau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 871 BS Schuh- und Sporthaus Klindwort, Inhaber Peter Klindwort, 2407 Bad Schwartau, Zentrale Markt 12 e.K., Bad Schwartau. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006; 29.12.2006 und der…
Schuh- und Sporthaus Klindwort, Inhaber Peter Klindwort, 2407 Bad Schwartau, Zentrale Markt 12 e.K., Bad Schwartau. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006; 29.12.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Klindwort Sport+ Freizeit GmbH (Amtsgericht Lübeck HRB 6730 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.