HRA 701590
Schuh Müller e. K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kenzingen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kenzingen
- Datenstand
- 2024-05-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 701590 Schuh Müller e. K., Kenzingen, Hauptstraße 30, 79341 Kenzingen.(Der Betrieb eines Schuh- und Lederwaren-Einzelhandelsgeschäfts.). Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 30, 79341 Kenzingen. Inhaber:…
Schuh Müller e. K., Kenzingen, Hauptstraße 30, 79341 Kenzingen.(Der Betrieb eines Schuh- und Lederwaren-Einzelhandelsgeschäfts.). Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 30, 79341 Kenzingen. Inhaber: Müller, Maria, Kenzingen, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen der Inhaberin (übernehmende Rechtsträgerin) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2009 und vom 29.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 03.06.2009 und vom 29.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schuh Müller GmbH", Kenzingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 270234) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als Nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.