VR 130032

Schützenverein Warpe-Windhorst e.V.

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Warpe

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Registerdaten

Sitz
Warpe
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schützenverein Warpe e.V. Warpe
  2. Schützenverein Warpe von 1901 e.V. Warpe

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 130032 VR 130032: Schützenverein Warpe von 1901 e.V., Warpe (Warpe Nr. 10, 27333 Warpe). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2021 sowie des Zustimmungsbe…
VR 130032: Schützenverein Warpe von 1901 e.V., Warpe (Warpe Nr. 10, 27333 Warpe). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.09.2021 mit der Schützenverein Windhorst-Burdorf e.V. mit Sitz in Warpe OT Windhorst (Amtsgericht Walsrode, VR 130019) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.