VR 30383

Schützengesellschaft "Hochstraß - Eichenau" e.V.

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gars a.Inn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gars a.Inn
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hochstrasser Schützen e.V. Gars a.Inn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 30383 VR 30383: Hochstrasser Schützen e.V., Gars a.Inn (Lohmühlstr. 40, 84453 Mühldorf a. Inn). Die Schützengesellschaft Eichenau e.V. mit dem Sitz in Gars-Bahnhof (Amtsgericht Traunstein VR 30363) ist auf Grund d…
VR 30383: Hochstrasser Schützen e.V., Gars a.Inn (Lohmühlstr. 40, 84453 Mühldorf a. Inn). Die Schützengesellschaft Eichenau e.V. mit dem Sitz in Gars-Bahnhof (Amtsgericht Traunstein VR 30363) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2017 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 07.03.2017 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 07.03.2017 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.