HRA 203822
schrift & form Matthias Glanz e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oldenburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Oldenburg
- Datenstand
- 2024-05-15
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-15 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 203822 schrift & form Matthias Glanz e.K., Oldenburg, Am Tegelbusch 22, 26129 Oldenburg. (Druck- und Medienvorstufe, Erstellung von Digitalproofs sowie produktionstechnische Beratung, Digitaldruck im Klein- und Gro…
schrift & form Matthias Glanz e.K., Oldenburg, Am Tegelbusch 22, 26129 Oldenburg. (Druck- und Medienvorstufe, Erstellung von Digitalproofs sowie produktionstechnische Beratung, Digitaldruck im Klein- und Großformat, Produktion von mobilen Messsystemen, Erbringung von Dienstleistungen einer Werbeagentur vor der Konzeption, der Kreation bis zur Realisierung und neue Medien). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Am Tegelbusch 22, 26129 Oldenburg. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Glanz, Matthias, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der schrift & form GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4553) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.10.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.