HRB 500841

Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Jena · Thüringen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Jena

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Registerdaten

Sitz
Jena
Datenstand
2024-03-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 8 IN 333/18 · Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Gera
Insolvenzgericht
Gera
Aktenzeichen
8 IN 333/18
Wirksam am
14.04.2025
Registerbezug
Jena, HRB 500841
8 IN 333/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Anna-Siemsen-Straße 35, 07745 Jena, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eberhard Schramm
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 500841
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 522.261,09 EUR steht ein Betrag von 8.686,89 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 333/18 · Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Gera
Insolvenzgericht
Gera
Aktenzeichen
8 IN 333/18
Wirksam am
11.04.2025
Registerbezug
Jena, HRB 500841
8 IN 333/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Anna-Siemsen-Straße 35, 07745 Jena, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eberhard Schramm
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 500841
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.05.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 500841 HRB 500841: Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena, Leutragraben 1, 07743 Jena. Änderung der Geschäftsanschrift: Anna-Siemsen-Straße 35, 07745 Jena.
HRB 500841: Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena, Leutragraben 1, 07743 Jena. Änderung der Geschäftsanschrift: Anna-Siemsen-Straße 35, 07745 Jena.
Veränderungen
HRB 500841 HRB 500841: Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena, Leutragraben 1, 07743 Jena. Prokura erloschen: Rosenberger, Jörg, Rechtsanwalt, Jena, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insol…
HRB 500841: Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena, Leutragraben 1, 07743 Jena. Prokura erloschen: Rosenberger, Jörg, Rechtsanwalt, Jena, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 500841 Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena, (Leutragraben 1, 07743 Jena).Die RK-Cateringgesellschaft Nord mbh mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 503861) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom …
Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena, (Leutragraben 1, 07743 Jena).Die RK-Cateringgesellschaft Nord mbh mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 503861) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 500841 Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena, (Leutragraben 1, 07743 Jena).Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2008 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena, (Leutragraben 1, 07743 Jena).Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2008 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 500841 Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena (Leutragraben 1, 07743 Jena). Einzelprokura: Rosenberger, Jörg, Rechtsanwalt, Jena, *XX.XX.XXXX.
Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena (Leutragraben 1, 07743 Jena). Einzelprokura: Rosenberger, Jörg, Rechtsanwalt, Jena, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 500841 Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena (Leutragraben 1, 07743 Jena). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2006. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung eigenen Vermög…
Schramm Beteiligungsgesellschaft mbH, Jena (Leutragraben 1, 07743 Jena). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2006. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von eigenen Beteiligungen an Personen- und/oder Kapitalgesellscahften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schramm, Frank, Jena, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.