HRB 205250
Scholz Interim GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Claus-von-Stauffenberg-Weg 5 c, 21684 StadeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Stade
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.01.2019
- Datenstand
- 2026-03-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Scholz
Stade
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAnke Hausmann
Stade
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Scholz Interim GmbH Deinste
Gegenstand des Unternehmens
Training, Coaching und Entwicklung von Führungskräften und Mitarbeitern, Unternehmensberatung mit Interim-Management, Projektmanagement und Organisationsentwicklung, Fach- und Führungskräftevermittlung, sowie die Vermittlung von hochwertigen Pachtobjekten der Hotellerie
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 08.01.2026
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 04.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 07.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 17.12.2025
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 21,02 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.03.2025, berichtigt mit Schreiben vom 27.10.2025 und 09.11.2025, beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in der Zeit vom 19.10.2018 bis. 31.12.2018.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 68.954,97 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 17.576,85 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag in Höhe von 25 % für den mit der Betriebsfortführung verbundenen Mehraufwand geltend. Dieser ist angemessen. Zur Begründung wird auf Ziffer 3 des Antrags vom 22.03.2025 verwiesen.
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 19.239,59 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von maximal EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 21.02 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 16.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 18.11.2025
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 12.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in der Zeit vom 19.10.2018 bis 31.12.2018 sowie als Insolvenzverwalter für die Zeit ab 01.01.2019 festzusetzen.
Für die vorläufige Insolvenzverwaltung macht er 25 % der Regelvergütung auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 68.954,97 EUR gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 1 InsVV geltend zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 25 % für den mit der Betriebsfortführung verbundenen Mehraufwand sowie Auslagen und Umsatzsteuer geltend.
Für die Insolvenzverwaltung wird die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 108.147,46 EUR unter Berücksichtigung des Mehrbetrags gemäß § 1 Abs. 2 Ziff. 1 InsVV zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 100 % für den mit der Betriebsfortführung verbundenen Mehraufwand sowie Auslagen und Umsatzsteuer beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stade, 17.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 28.03.2025
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 27.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 16.03.2022
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
06.04.2022, 11 Uhr, Saal nach besonderem Aushang, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu der Veräußerung des immateriellen und beweglichen Anlagevermögens sowie der laufenden Aufträge für einen Kaufpreis von 20.000,00 € netto, zahlbar in Raten bis zum 31.12.2022, an den Geschäftsführer Michael Scholz, firmierend unter Michael Scholz - Headhunting und Personal Placement e. K.. Ein weiterer Kaufpreis von 10 % des in den Jahren 2022 und 2023 anfallenden Gewinnes vor Steuern wird gezahlt werden. Herr Scholz übernimmt mit Wirkung zum 01.04.2022 alle Arbeitnehmer, den Büromietvertrag und alle sonstigen Dauerschuldverhältnisse, die den Geschäftsbetrieb betreffen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 15.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 17.03.2020
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
In dem Insolvenzverfahren Scholz Interim GmbH, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c,
21684 Stade (AG Tostedt, HRB 205250), vertr. d.: Michael Scholz,
Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade, (Geschäftsführer), ist zur Prüfung
der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ein besonderer
Prüfungstermin anberaumt auf den 22.04.2020. Das schriftliche Verfahren wird
angeordnet. Widersprüche sind schriftlich bis zum 21.04.2020 zu erheben. Die
ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden liegen eine Woche
vor dem Prüfungstermin zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 116, Hauptgebäude,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade, aus.
Amtsgericht Stade, 13.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 18.02.2019
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
GmbH, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 205250),
vertr. d.: Michael Scholz, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Stade, 18.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205250 HRB 205250: Scholz Interim GmbH, Stade, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5 c, 21684 Stade. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stade (73 IN 65/18) vom 01.01.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzve…
Forderungsprüfung 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 03.01.2019
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 205250), vertr. d.:
Michael Scholz, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade, (Geschäftsführer),
ist am 01.01.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Lehmweg 17, 20251
Hamburg, Tel.: 040-480639-33, Fax: 040-480639-99, E-Mail:
hans-peter.rechel@wzr-legal.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.02.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 13.03.2019, 10:00 Uhr, JV 2,
Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 03.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 65/18 · Scholz Interim GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Wirksam am
- 22.10.2018
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
Interim GmbH, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB
205250), vertr. d.: Michael Scholz, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade,
(Geschäftsführer), ist am 19.10.2018 um 14:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter
Rechel, Lehmweg 17, 20251 Hamburg, Tel.: 040-480639-33, Fax: 040-480639-99,
E-Mail: hans-peter.rechel@wzr-legal.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 19.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205250 HRB 205250: Scholz Interim GmbH, Deinste, Im Mühlenfeld 30, 21717 Deinste. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Si…
HRB 205250 HRB 205250: Scholz Interim GmbH, Deinste, Im Mühlenfeld 30, 21717 Deinste. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte…
HRB 205250 HRB 205250:Scholz Interim GmbH, Deinste, Im Mühlenfeld 30, 21717 Deinste.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2015. Geschäftsanschrift: Im Mühlenfeld 30, 21717 Deinste. Gegen…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.