HRB 32502

Scholz Handelsgesellschaft mbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dresden

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Registerdaten

Sitz
Dresden
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Scholz Handels UG (haftungsbeschränkt) Dresden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 542 IN 900/25 · Scholz Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 900/25
Wirksam am
07.09.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 32502
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 900/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scholz Handelsgesellschaft mbH, Straße des 17. Juni 25, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32502
vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Scholz

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren die Vergütung festgesetzt.

Rechtsanwältin Annett Kittner als Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 20.06.2025 zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestimmt.

Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2025.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 05.08.2026 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 150.000 EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxx EUR.

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin xxx EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Der Vergütungswert beträgt mithin xxx EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 533 IN 900/25 · Scholz Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
533 IN 900/25
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 32502
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 900/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scholz Handelsgesellschaft mbH, Straße des 17. Juni 25, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32502
vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Scholz

- wurde am 01.09.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0351 4400740 Email geschäftlich: hage@dmp-solutions.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.11.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 533 IN 900/25 · Scholz Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
533 IN 900/25
Wirksam am
20.06.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 32502
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 900/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Scholz Handelsgesellschaft mbH, Straße des 17. Juni 25, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32502
vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Scholz
- wurde am 20.06.2025 um 10:12 Uhr Annett Kittner-Treublein, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich dmp-dd@dmp-solutions.de, Telefax 0351 4400751, Telefon geschäftlich 0351 4400740, Website www.dmp-solutions.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32502 HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 75, 01257 Dresden. Geschäftsanschrift: Str. des 17. Juni 25, 01257 Dresden.
HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 75, 01257 Dresden. Geschäftsanschrift: Str. des 17. Juni 25, 01257 Dresden.
Veränderungen
HRB 32502 HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 75, 01257 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaf…
HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Niedersedlitzer Str. 75, 01257 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Groß- und Einzelhandel sowie Onlinehandel mit Textilien und Schuhen, Tonträgern, Fahrrädern und Fahrradteilen, Holz, Erotikartikeln, Gartenartikeln sowie Franchising im textilen Einzelhandel.
Veränderungen
HRB 32502 HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Niedersedlitzer Str. 75, 01257 Dresden. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Scholz, Ka…
HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Niedersedlitzer Str. 75, 01257 Dresden. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Scholz, Karsten, Struppen OT Naundorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 32502 HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lösche, Toni, Coswig, *XX.XX.XXXX.
HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lösche, Toni, Coswig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 32502 HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Scholz, Karsten, Struppen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen …
HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Scholz, Karsten, Struppen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 32502 HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Lösche, Toni, Coswig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der G…
HRB 32502: Scholz Handelsgesellschaft mbH, Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Lösche, Toni, Coswig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Scholz, Karsten, Königstein/Sächs. Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 32502 HRB 32502:Scholz Handels UG (haftungsbeschränkt), Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR un…
HRB 32502:Scholz Handels UG (haftungsbeschränkt), Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbes. hinsichtlich: Firma, Stammkapital sowie Vertretungsregelung. Neue Firma: Scholz Handelsgesellschaft mbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Neueintragungen
HRB 32502 Scholz Handels UG (haftungsbeschränkt), Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2013. Geschäftsanschrift: Wiener Platz 10, 01069 Dresden…
Scholz Handels UG (haftungsbeschränkt), Dresden, Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2013. Geschäftsanschrift: Wiener Platz 10, 01069 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Textilien aller Art und Tonträgern, Franchising im textilen Einzelhandel sowie Onlinehandel mit Textilien aller Art und Tonträgern. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Scholz, Karsten, Königstein/Sächs. Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.