HRB 26651

Schönwalder Recycling GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schönwalde-Glien

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Registerdaten

Sitz
Schönwalde-Glien
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 283/19 · Schönwalder Recycling GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 283/19
Wirksam am
17.08.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 26651
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schönwalder Recycling GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26651 P),
An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien, eingetragener Sitz: Schönwalde-Glien,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fahrudin Muratovic, Brunsbüttler Damm
210, 13581 Berlin wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 18. September 2020 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder
ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 14. August 2020, 6 IN 283/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26651 P HRB 26651 P: Schönwalder Recycling GmbH, Schönwalde-Glien, An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 …
HRB 26651 P: Schönwalder Recycling GmbH, Schönwalde-Glien, An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 283/19 · Schönwalder Recycling GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 283/19
Wirksam am
22.11.2019
Registerbezug
Potsdam, HRB 26651
6 IN 283/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schönwalder Recycling GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26651 P),
An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien, eingetragener Sitz: Schönwalde-Glien,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fahrudin Muratovic, Brunsbüttler Damm
210, 13581 Berlin

Geschäftszweig: Mobiler Schrotthandel zum An- und Verkauf sowie Im- und Export
von Schrott, Metallen, NE-Metallen sowie Demontagen und Aufbereitung, n- und
Verkauf sowie Vermietung von Recyclingmaschinen und Ausrüstungen.

wird auf den am 14.06.2019 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen
Zahlungsunfähigkeit
heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne
des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Otto-Suhr-Allee 13, 10585 Berlin

Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.01.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

12.02.2020, 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum,
Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.

Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, 20.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 283/19 · Schönwalder Recycling GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 283/19
Wirksam am
27.08.2019
Registerbezug
Potsdam, HRB 26651
6 IN 283/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Nordost , 14456 Potsdam
- Gläubiger -
gegen
Schönwalder Recycling GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26651 P),
An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien, eingetragener Sitz: Schönwalde-Glien,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fahrudin Muratovic, Brunsbüttler Damm
210, 13581 Berlin
- Schuldnerin -

wird heute am um 09:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzerwalterin wird

Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Otto-Suhr-Allee 13, 10585 Berlin

bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des
Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen
Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen
zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.

Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen
beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten und ihnen abgetretene
Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlagen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm
alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei
Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine
organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden,
zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten, insbesondere Banken,
Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften
einzuholen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die
spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners
maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung
des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das
schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 21 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer
Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.

Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam schriftlich
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
wird.
Potsdam, 27.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 26651 P HRB 26651 P: Schönwalder Recycling GmbH, Schönwalde-Glien, An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien. Inländische Geschäftsanschrift: An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien; Gegenstand: Mobiler Schrotthande…
HRB 26651 P: Schönwalder Recycling GmbH, Schönwalde-Glien, An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien. Inländische Geschäftsanschrift: An den Wöhrden 3, 14621 Schönwalde-Glien; Gegenstand: Mobiler Schrotthandel zum An- und Verkauf
sowie Im- und Export von Schrott,
Metallen, NE-Metallen sowie Demontagen
und Aufbereitung,
An- und Verkauf sowie
Vermietung von Recyclingmaschinen und
Ausrüstungen; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Muratovic, Fahrudin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.10.2013

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