HRA 3763

Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kempen

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Registerdaten

Sitz
Kempen
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Kreislaufwirtschaft Wissing GmbH & Co. KG Krefeld
  2. Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG Krefeld

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Veränderungen
HRA 3763 Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2013 sowie der Zustimmungs…
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2013 mit der S & M GmbH Verwertungs- und Entsorgungsanlage mit Sitz in Hürth (AG Köln, HRB 47943) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungs…
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21944) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2011 sowie der Zustimmungs…
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.10.2011 mit der Förster Umweltdienste GmbH & Co. KG mit Sitz in Monschau (AG Aachen, HRA 4851) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungs…
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2011 mit der Gebr. Keulertz GmbH mit Sitz in Rommerskirchen (AG Mönchengladbach, HRB 7634) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2011 sowie der Zustimmungs…
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2011 mit der HML Handel, Marketing und Logistik GmbH mit Sitz in Goch (AG Kleve, HRB 7464) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Nach Firmenänderung und Sitzverlegung jetzt Persönlich haftender Gesellschafter: Schönmackers Umweltdienste Verwaltung GmbH, Kemp…
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Nach Firmenänderung und Sitzverlegung jetzt Persönlich haftender Gesellschafter: Schönmackers Umweltdienste Verwaltung GmbH, Kempen (AG Krefeld, HRB 6153).
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld. Firma geändert, nunmehr Neue Firma: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG. Kempen. Geschäftsanschrift: Hoo…
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld. Firma geändert, nunmehr Neue Firma: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG. Kempen. Geschäftsanschrift: Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Der Sitz ist nach Kempen verlegt.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 s…
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2010 mit der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRA 4839) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 s…
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2010 mit der Schönmackers Unternehmensdienste GmbH & Co. KG mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRA 4826) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 so…
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2010 mit der TE CONATA GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (AG Mönchengladbach, HRB 7063) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 so…
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2010 mit der KMW Krefelder Mobile WC's GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 5094) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 so…
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der RWR NewCap GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 63134) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 so…
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der Wehmeier Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Hünxe (AG Duisburg, HRB 11653) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 so…
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der GRUBA Gesellschaft für Entsorgung mbH mit Sitz in Mönchengladbach (AG Mönchengladbach, HRB 5597) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, (Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 …
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld, (Bataverstrasse 21-23, 47809 Krefeld).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der Schönmackers Umwelttechnik GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 11612) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3763 Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld (Bataver Str. 21 - 23, 47809 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 …
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG, Krefeld (Bataver Str. 21 - 23, 47809 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2005 mit der D. Müller & Sohn Container-Service GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 19288) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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