HRA 200149
Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponententechnik
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nienstädt
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Registerdaten
- Sitz
- Nienstädt
- Datenstand
- 2024-05-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- ES Beteiligungs GmbH & Co. KG Nienstädt
- Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponentechnik Nienstädt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 60/17 · Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponententechnik · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 60/17
- Wirksam am
- 13.07.2026
- Registerbezug
- Stadthagen, HRA 200149
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 107.715,80 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen laufenden Geschäftsbetrieb mit ordnungsgemäß geführter laufender Buchhaltung übernommen.
Zum Zeitpunkt der Einleitung der vorläufigen Verwaltung waren 12 Arbeitnehmer beschäftigt. Lohnrückstände waren nicht vorhanden.
Bereits im Rahmen der vorläufigen Verwaltung konnte ein Vertrag für eine vollständige Geschäftsübergabe ausgehandelt werden, welche dann im eröffneten Verfahren seitens der Gläubigerversammlung genehmigt wurde.
Hierfür wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % als angemessen und damit erstattungsfähig erachtet.
Die übrigen Tätigkeiten - insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit 12 Arbeitnehmern und den sich hieraus ergebenden Arbeiten - gehören zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters und sind daher nicht zuschlagsrelevant (s. Haarmeyer/ Mock, 5 Auflage, Randnr. 129 ff zu § 11 InsVV).
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 13.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 200149 HRA 200149: Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponententechnik, Nienstädt, Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 60/17) vom 29.09.2017 ist über das …
HRA 200149 HRA 200149: Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponententechnik, Nienstädt, Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 60/17) vom 27.07.2017 ist ein vorlä…
HRA 200149 Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponententechnik, Nienstädt, Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt.Geschäftsanschrift: Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt.
HRA 200149 Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponentechnik, Nienstädt (Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt). Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponententechnik.
HRA 200149 ES Beteiligungs GmbH & Co. KG, Nienstädt (Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt). Firma geändert, nun: Neue Firma: Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponentechnik.
HRA 200149 ES Beteiligungs GmbH & Co. KG, Nienstädt (Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Stadthagen HRA…
HRA 200149 ES Beteiligungs GmbH & Co. KG, Nienstädt (Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschluss…
HRA 200149 ES Beteiligungs GmbH & Co. KG, Nienstädt (Wilhelm-Wiegmann Str. 7, 31688 Nienstädt, Die Verwaltung eigenen Vermögens. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung und § 32 Abs. 1 KWG wird nicht ausgeübt.). Komm…
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