HRB 6768
Schoeller Electronics Systems GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Marburger Straße 65, 35083 WetterGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Marburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 06.08.2020
- Datenstand
- 2025-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Benedict James Jackson
Ledbury
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-02-04 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von elektrischen, elektronischen, elektromechanischen, optoelektronischen und technischen Bauelementen und sonstigen Geräten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 05.12.2023
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 10.01.2024, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, die Ansprüche gegen den Geschäftsführer gemäß § 64 GmbHG a.F. nicht zu verfolgen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 04.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 15.05.2023
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.06.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 12.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 05.12.2022
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.01.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 02.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 13.05.2022
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 116,93 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.11.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 8.316.591,73 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. 1.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war ein Gesamtzuschlag von 116,93 % zu gewähren. Dies unter Berücksichtigung, des über das normale hinausgehende Maß verbundenen Mehraufwandes des vorläufigen Insolvenzverwalters, für die Betriebsfortführung, der damit verbundenen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten, der Unterhaltung der Lieferanten- und Kundenbeziehungen, das betriebliche Rechnungswesen, die Fortführungsfinanzierung und das Controlling. Für diesen Gesamtkomplex kommt aufgrund der umfangreichen durchgeführten Maßnahmen und Besonderheiten der Betriebsfortführung ein Zuschlag von 50 % auf die Regelvergütung in Betracht. Darüber hinaus waren die Arbeitnehmerangelegenheiten, verbunden mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung, die Sanierungsbemühungen, der Auslandsbezug, der ungewöhnlich hohe Jahresumsatz der Schuldnerin sowie die Zusammenarbeit mit dem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss vergütungserhöhend zu berücksichtigen.
Der Betrieb der Insolvenzschuldnerin mit 189 Mitarbeitern wurde von dem vorläufigen Insolvenzverwalter über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten fortgeführt. Der Schwerpunkt der schuldnerischen Tätigkeit erstreckte sich auf die Herstellung von Leiterplatten. In diesem Bereich war die Insolvenzschuldnerin ein führendes Unternehmen mit internationalen Kunden und damit verbunden ein entsprechender Auslandsbezug. Nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Hochdruck am Wiederanfahren der Produktion gearbeitet. Hierfür wurde mit den zahlreichen Lieferanten und Kunden Kontakt aufgenommen. Des Weiteren ein Lieferantenpool gebildet. Mit dem Poolführer waren durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entsprechende Absprachen zu treffen. Zur Fortführungsfinanzierung wurde ein Factoring-Vertrag unter Einbeziehung einer Warenkreditversicherung abgeschlossen. Für die 189 Mitarbeiter wurde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung vorgenommen. Eine kurzfristige Verfügbarkeit konnte von dem vorläufigen Insolvenzverwalter erreicht werden. Bereits am 18.05.2020 erfolgte die erste Auszahlung. Dies führte zu einer Steigerung der Motivation der Mitarbeiter und damit verbunden zu einer Stabilisierung des Geschäftsbetriebs. Aufgrund der Tarifgebundenheit der Schuldnerin war ein Betriebsrat eingerichtet. Mit diesem wurden die erforderlichen Maßnahmen abgestimmt und erörtert.
Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter vorgenommenen Tätigkeiten waren grundlegend für die Durchführung einer geplanten sanierenden Übertragung der Schuldnerin unter Einbeziehung eines strategischen Partners. Darüber hinaus wurde ein entsprechender M&A - Prozess beauftragt.
Aufgrund der fehlenden Geschäftsführung wurde im Rahmen der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung neben dem Zustimmungsvorbehalt ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Damit konnte die Handlungsfähigkeit der Insolvenzschuldnerin sichergestellt werden und eine Gefährdung der Insolvenzgeldvorfinanzierung ausschließen. Aufgrund der getroffenen Anordnung erhöhte dies auch die Haftungsgefahr des vorläufigen Insolvenzverwalters. Weiterhin wurde ein, aus 5 Mitgliedern bestehender, vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zur Abstimmung der wesentlichen Entscheidungen im vorläufigen Verfahren fanden insgesamt 7 Gläubigerausschusssitzungen statt. Eine durchgehende Information unter Aufbereitung der aktuellen Zahlen und Unterlagen der Gläubigerausschussmitglieder sowie die Vorbereitungen der Sitzungen und die Protokollführung wurden von dem vorläufigen Insolvenzverwalter sichergestellt.
Vor diesem Hintergrund ist eine entsprechende Erhöhung der Regelvergütung - insbesondere unter Berücksichtigung einer würdigenden Gesamtschau des vorläufigen Insolvenzverfahrens - angemessen.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 396.811,91 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 46,93 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 12.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 03.02.2022
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 23.02.2022, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Der von dem Insolvenzverwalter mit der Grekon 10 GmbH am 27. Januar 2022 geschlossene Grundstückskaufvertrag über das Grundvermögen der Insolvenzschuldnerin (Urkundenverzeichnis Nr. 54/2022 MP des Notars Mario Peter, Wetzlar) wird genehmigt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 03.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 21.05.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Electronics Systems GmbH, Marburger Straße 65, 35083 Wetter (AG Marburg , HRB
6768), vertr. d.: 1. Benedict James Jackson, GROSSBRITANNIEN,
(Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Stadt
Wetter, vertr. d. d. Magistrat der Stadt Wetter, vertr. d. d. Bürgermeister
Kai-Uwe Spanka, Marktplatz 1, 35083 Wetter festgesetzt worden. Gemäß §§ 73
Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg/Lahn eingesehen werden. Die
Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV (a.F. bis
31.12.2020)
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.11.2020 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Stadt
Wetter, vertr. d. d. Magistrat der Stadt Wetter, vertr. d. d. Bürgermeister
Kai-Uwe Spanka, Marktplatz 1, 35083 Wetter die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV (a.F. bis
31.12.2020)ein Stundensatz in Höhe von 90,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung
des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Höhe des Stundensatzes ist in Anbetracht des Umfangs des Verfahrens und der
Stellung des Gläubigerausschussmitglieds als angemessen anzusehen. Der
vorläufige Gläubigerausschuss wurde auf eigenen Wunsch eng an die operativen
Themen im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung - insbesondere in den
stattgefundenen M&A-Prozess - eingebunden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße
48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 11.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 07.04.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Electronics Systems GmbH, Marburger Straße 65, 35083 Wetter (AG Marburg , HRB
6768), vertr. d.: 1. Benedict James Jackson, GROSSBRITANNIEN,
(Geschäftsführer), wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens (§ 5 Abs. 2
InsO) aufgehoben und Folgendes beschlossen:
Zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu den Anträgen der Mitglieder des
vorläufigen Gläubigerausschusses sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses
im eröffneten Verfahren auf Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen, wird der
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, bestimmt auf:
29.04.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Stellungnahmen der Insolvenzgläubiger zu den genannten Vergütungsanträgen.
Da der Gläubigerausschuss mit dem Berichtstermin am 04.11.2020 beendet wurde,
kann nach Anhörung der Gläubigerversammlung eine endgültige Festsetzung der
Vergütung und Auslagen der Mitglieder des (vorläufigen) Gläubigerausschusses
erfolgen.
Die entsprechenden Vergütungsanträge liegen auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch
Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 06.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 04.08.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Marburger Straße 65, 35083 Wetter (AG Marburg , HRB 6768), vertr. d.: 1.
Benedict James Jackson, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2020
um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky, Software Center
5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421/94813-50, Fax: 06421/94813-60.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.10.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 04.11.2020, 11:00 Uhr, Saal 157,
Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 03.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 12.05.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburger Straße 65, 35083 Wetter (AG
Marburg , HRB 6768), vertr. d.: Benedict James Jackson, GROSSBRITANNIEN,
(Geschäftsführer), ist das Aktivrubrum dahingehend berichtigt worden, dass die
Vertretungsverhältnisse der Antragstellerin wie folgt lauten: Stadt Wetter
vert. d. d. Magistrat dieser vert. d. d. Bürgermeister Kai- Uwe Spanka sowie
die 1. Stadträtin Helga Hübner, Marktplatz 1, 35083 Wetter,
Amtsgericht Marburg/Lahn, 12.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 07.05.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburger Straße 65, 35083 Wetter (AG
Marburg , HRB 6768), vertr. d.: Benedict James Jackson, GROSSBRITANNIEN,
(Geschäftsführer), ist am 07.05.2020 um 12:20 Uhr über die Anordnung vom
6.5.2020 hinaus ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist bereits gestern Rechtsanwalt Dr. jur.
Michael Lojowsky, Software Center 5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421/94813-50, Fax:
06421/94813-60 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 07.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 39/20 (27) · Schoeller Electronics Systems GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 39/20 (27)
- Wirksam am
- 06.05.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6768
Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburger Straße 65, 35083 Wetter (AG
Marburg , HRB 6768), vertr. d.: Benedict James Jackson, GROSSBRITANNIEN,
(Geschäftsführer), ist am 06.05.2020 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Michael
Lojowsky, Software Center 5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421/94813-50, Fax: 06421/
94813-60 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 06.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6768 HRB 6768: Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburg, Marburger Straße 65, 35083 Wetter. Prokura erloschen: Schwoeri, Lawrence W., Newport/USA - Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
HRB 6768 HRB 6768: Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburg, Marburger Straße 65, 35083 Wetter. Einzelprokura: Kramer, Mario, Vettweiß, *XX.XX.XXXX.
HRB 6768 HRB 6768: Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburg, Marburger Straße 65, 35083 Wetter. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.850.000,00 EURO und die entsprec…
HRB 6768 HRB 6768: Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburg, Marburger Straße 65, 35083 Wetter. Nicht mehr Geschäftsführer: Keuthen, Michael, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 6768 HRB 6768: Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburg, Marburger Straße 65, 35083 Wetter. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwoeri, Lawrence W., Newport / USA - Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Gesc…
HRB 6768 HRB 6768: Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburg, Marburger Straße 65, 35083 Wetter. Bestellt als Geschäftsführer: Schwoeri, Lawrence W., Newport / USA - Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretun…
HRB 6768 HRB 6768: Schoeller Electronics Systems GmbH, Marburg, Marburger Straße 65, 35083 Wetter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.20…
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