HRB 108094
Schnellreinigung Neustaßfurt GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Neustaßfurter Str. 4 d, 39418 StaßfurtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Staßfurt
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.07.2025
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Reiner Salega
Staßfurt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Schnellreinigung Neustaßfurt GmbH Neustaßfurt
Gegenstand des Unternehmens
die Reinigung, Wäsche und Pflege von Textilien aller Art, insbesondere von Teppichen und Teppichwaren, ferner der Groß- und Einzelhandel mit Reinigungsgeräten, Reinigungsmitteln und -materialen sowie die Vermietung von Reinigungsgeräten und alle im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Geschäften.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Sicherungsmaßnahme 340 IN 411/24 (371) · Schnellreinigung Neustaßfurt GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 411/24 (371)
- Wirksam am
- 08.05.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 108094
Beschluss
340 IN 411/24 (371)
07.05.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
Finanzamt Staßfurt, Atzendorfer Straße 20, 39418 Staßfurt,
- Antragsteller -
g e g e n
Schnellreinigung Neustaßfurt GmbH, Neustaßfurter Straße 4 d, 39418 Staßfurt, Reinigung, Wäsche und Pflege von Textilien aller Art insbesondere von Teppichen und Teppichwaren, Groß- und Einzelhandel mit Reinigungsgeräten, Reinigungsmitteln und -materialien sowie die Vermietung von Reinigungsgeräten (AG Stendal, HRB 108094),
vertreten durch:
Reiner Karl Salega, Neu Staßfurt 28, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
1. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird unter Aufhebung aller vorläufigen Sicherungsmaßnahmen - mangels Masse - abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3. Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Abweisung des Eröffnungsantrags vom 10.10.2024 beruht auf § 26 Abs. 1 InsO.
Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar der Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegt. Die Antragsgegnerin hat Schulden in Höhe von mindestens 43.747,24 €. Sie hat aber kein ausreichend liquides Vermögen, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken.
Dies ergibt sich aus den Ermittlungen des Insolvenzgerichts, insbesondere aus dem Gutachten der Sachverständigen vom 11.04.2025. Ergänzend konnte das Gericht die Mitteilungen des örtlich zuständigen Amtsgerichts und Gewerbeamtes heranziehen, ebenso die Angaben der Antragsgegnerin selbst. Das Gericht schließt sich nach alledem den Feststellungen des Gutachtens, denen kein Beteiligter widersprochen hat, in eigener kritischer Würdigung an.
Ein Massekostenvorschuss wurde nicht gezahlt.
Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO sind damit nicht mehr erforderlich.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 Abs. 1 ZPO.
Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf §§ 58 Abs. 1, 2, 63 Abs. 2 GKG .
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Magdeburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Magdeburg an.
Die Beschwerde/sofortige Beschwerde kann auch - bzw. muss in den von § 130 d ZPO erfassten Fällen - als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde/sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Kaminsky
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.