HRA 6115
Schneider Strick GmbH & Co. KG
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Schwimmbad 6, 36115 EhrenbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ehrenberg
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 25.05.2020
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Polenz Holding GmbH
Lüdinghausen
SCHNEIDER Strick Verwaltungs GmbH
Ehrenberg
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 6115 HRA 6115: Schneider Strick GmbH & Co. KG, Ehrenberg, Am Schwimmbad 6, 36115 Ehrenberg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 2/20 · Schneider Strick GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 93 IN 2/20
- Wirksam am
- 19.05.2020
- Registerbezug
- Fulda, HRA 6115
In dem Insolvenzverfahren Schneider Strick GmbH & Co. KG, Am Schwimmbad 6,
36115 Ehrenberg (AG Fulda, HRA 6115), vertr. d.: 1. SCHNEIDER Strick
Verwaltungs GmbH, Am Schwimmbad 6, 36115 Ehrenberg, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Polenz, Nottengartenweg 1, 59348
Lüdinghausen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Fulda, 19.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6115 HRA 6115: Schneider Strick GmbH & Co. KG, Ehrenberg, Am Schwimmbad 6, 36115 Ehrenberg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 2/20 · Schneider Strick GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 93 IN 2/20
- Wirksam am
- 30.01.2020
- Registerbezug
- Fulda, HRA 6115
- Insolvenzgericht -
93 IN 2/20
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Schneider Strick GmbH & Co. KG, Am Schwimmbad 6, 36115 Ehrenberg (AG Fulda, HRA
6115),
vertreten durch:
1. SCHNEIDER Strick Verwaltungs GmbH, Am Schwimmbad 6, 36115 Ehrenberg,
(persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jürgen Polenz, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 30.01.2020 um 14:45 Uhr
beschlossen:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther &
Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041
Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail:
fulda@floether-wissing.de bestellt.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der
vertraglichen Abreden Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
sowie eingehende Gelder auf ein Treuhandkonto (Sonderkonto) einzuziehen und für
das vorgenannte Verfahren ein Sonderkonto einzurichten. Die Antragstellerin
darf insoweit nicht mehr über die Bankguthaben verfügen und Forderungen nicht
mehr einziehen.
Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten. Direkte Zahlungen an die
Antragstellerin werden verboten.
4. Der Antragstellerin wird insbesondere auch verboten, ohne Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters Anlage- oder Umlaufvermögen oder sonstiges
Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die gemäss § 23 Abs. 1 Satz 2 u. 3 InsO vorzunehmenden Zustellungen
durchzuführen.
6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 1 InsO:
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;
ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen,
soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine
erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden.
b) prüfen, ob das Vermögen der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens
decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfts - und Wohnräume
der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit
dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm
· ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet,
unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte,
Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
· je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen
Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten
bzw. Forderungen sowie des Grundes (z.B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),
vorzulegen.
Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit
dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dies
zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält, § 98 Abs. 1
InsO. Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird
hingewiesen, § 156 Strafgesetzbuch.
Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des
Sachverständigen.
Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu
verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Es handelt sich um einen laufenden Betrieb, bzw. kürzlich eingestellten
Betrieb, mit zu sichernden Vermögenswerten. Zur Sicherung der Masse ist
damit die Anordnung dieser Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig. Wegen der
Einzelheiten wird auf den einleitenden Bericht des/der Sachverständigen Bezug
genommen.
Der Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung gilt auch für die
Fremdantragsverfahren 92 IN 5/20 und 93 IN 8/20.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist jedoch nur, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt
ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der
Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Stock
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6115 HRA 6115: Schneider Strick GmbH & Co. KG, Ehrenberg, Am Schwimmbad 6, 36115 Ehrenberg. (Gegenstand des Unternehmens: Produktion von und Handel mit Strick- und Textilwaren.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsa…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.