HRB 779083

Schneider-Metallbau GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kernen im Remstal

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Registerdaten

Sitz
Kernen im Remstal
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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HRB 779083 HRB 779083: Schneider-Metallbau GmbH, Kernen im Remstal, Erwin-Bahnmüller-Straße 43, 71394 Kernen im Remstal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2021. Geschäftsanschrift: E…
HRB 779083: Schneider-Metallbau GmbH, Kernen im Remstal, Erwin-Bahnmüller-Straße 43, 71394 Kernen im Remstal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2021. Geschäftsanschrift: Erwin-Bahnmüller-Straße 43, 71394 Kernen im Remstal. Gegenstand: Der Montagebau, Metallbau sowie der Glas- und Fassadenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ramljak-Schneider, Frano, geb. Ramljak, Waiblingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Schneider-Metallbau e.K., Kernen im Remstal hat als Inhaber der Firma "Schneider-Metallbau e.K.", Kernen im Remstal (Amtsgericht Stuttgart HRA 736993) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.03.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.03.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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