HRB 52993

Schneider GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Saarwellingen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
50.000,00 DEM
Letzte Eintragung
13.02.2026
Datenstand
2026-07-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-07-24

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung von Werkzeugen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993 eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Talstraße 12, 66119 Saarbrücken

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Rösler, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel

wird heute, am 10.11.2025, um 15:02 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 10.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993 eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.183.245,72 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 598.901,37 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 02.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
21.11.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993 eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 1.016.317,08 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (, § 11 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).

Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.02.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder dem Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken oder dem Landgericht Saarbrücken eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.

107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 13.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
18.07.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993 eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Talstraße 12, 66119 Saarbrücken

Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.07.2024 zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.

Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.

107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 17.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
12.06.2020
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993
eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793
Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Talstraße 12, 66119 Saarbrücken

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

zur Beschlussfassung über

die Zustimmung zur Erteilung der Löschungsbewilligung hinsichtlich einer am
Grundbesitz des Gesellschafters der Insolvenzschuldnerin zugunsten der Masse
eingetragenen Zwangssicherungshypothek gegen Erhalt eines Betrages in Höhe von
95.000,00 €

bestimmt auf

Donnerstag, 02.07.2020, 14:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße
2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind.

Sie muss binnen zwei Wochen schriftlich in deutscher Sprache bei dem
Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der
Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt,
sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn
der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 12.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
29.04.2020
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993
eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793
Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Talstraße 12, 66119 Saarbrücken

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

zur Beschlussfassung über

die Zustimmung zur Erteilung der Löschungsbewilligung bezüglich einer am
Grundbesitz des Gesellschafters der Insolvenzschuldnerin eingetragenen
Zwangssicherungshypothek im Zuge der freihändigen Veräußerung des betreffenden
Grundbesitzes gegen Erhalt eines Betrages in Höhe von 29.000,00 €. (Bl. 627 GA)

bestimmt auf

Donnerstag, 14.05.2020, 14:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße
2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind.

Sie muss binnen zwei Wochen schriftlich in deutscher Sprache bei dem
Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der
Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt,
sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn
der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 29.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
14.07.2017
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993
eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793
Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 11.08.2017. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.

107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 14.07.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 52993 HRB 52993: Schneider GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Jürgen, Beckingen, *XX.XX.XXXX. Die Eintragung des Geschäftsführers Schneid…
HRB 52993: Schneider GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Jürgen, Beckingen, *XX.XX.XXXX. Die Eintragung des Geschäftsführers Schneider Jürgen ist gemäß § 395 FamFG wegen nachträglichen Wegfalls der rechtlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 GmbHG von Amts wegen gelöscht.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 52993 Schneider GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Schneider GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 10/12 · Schneider GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 10/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 52993

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 52993 Schneider GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen.Zwischen der Gesellschaft und dem Einzelunternehmer Jürgen Schneider als herrschendem Unternehmen ist am 11.12.2009 ein Beherr…
Schneider GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen.Zwischen der Gesellschaft und dem Einzelunternehmer Jürgen Schneider als herrschendem Unternehmen ist am 11.12.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 11.12.2009 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie den zustimmenden Beschluss der Gesellschafterversammlung und die Zustimmung des Einzelunternehmers Bezug genommen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.