HRB 29375

Schneider Beteiligungs GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 2152/25 · Schneider Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 2152/25
Wirksam am
16.04.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 29375
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29375
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider
vertreten durch den Geschäftsführer Claus Schneider

erging am 15.04.2026 folgender Beschluss:

Die Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 3 sowie 7 bis 64 der Tabelle wird vertagt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis 10.06.2026 Widersprüche gegen die vorgenannten Forderungen schriftlich gegenüber dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Sraße 64, 04275 Leipzig unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens zu erklären.

Gründe

Obwohl die Gläubiger alle notwendigen Schritte (Anmeldung beim Verwalter) getätigt haben, konnten die Forderungen bisher aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht geprüft werden.

Durch die Vertagung werden die Beteiligten - insbesondere der heute bestellte Sonderinsolvenzverwalter - ohne Rechtsnachteile in die Lage versetzt, sich in angemessener Frist zur Sache zu äußern.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2152/25 · Schneider Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 2152/25
Wirksam am
06.02.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 29375
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29375
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider

ergeht am 05.02.2026 nachfolgende Entscheidung:

Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.02.2026 wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die Registernummer der Schuldnerin richtig lautet

HRB 29375.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29375 HRB 29375: Schneider Beteiligungs GmbH, Leipzig, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2020 hat die Änderung des § 8 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 29375: Schneider Beteiligungs GmbH, Leipzig, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2020 hat die Änderung des § 8 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 29375 Schneider Beteiligungs GmbH, Leipzig, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Claus, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Schneider Beteiligungs GmbH, Leipzig, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Claus, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 29375 Schneider Beteiligungs GmbH, Leipzig, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2013. Geschäftsanschrift: Theresienstraße 22, 04129 Leipzig. Geg…
Schneider Beteiligungs GmbH, Leipzig, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2013. Geschäftsanschrift: Theresienstraße 22, 04129 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Auto-Schneider GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig, deren Gesellschaftszweck der Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatzteilen und Zubehör sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstatt ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt für Geschäfte zwischen der Auto-Schneider GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Leipzig im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Nancy, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.