HRA 17073

Schneidemühle GmbH & Co. KG

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wesertal

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Registerdaten

Sitz
Wesertal
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schneidemühle GmbH & Co. KG Oberweser

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 34/20 · Schneidemühle GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 34/20
Wirksam am
22.07.2020
Registerbezug
Kassel, HRA 17073
666 IN 34/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneidemühle
GmbH & Co. KG, Goldene Aue 15, 34399 Wesertal (AG Kassel, HRA 17073), vertr.
d.: Jan Przyludzki, als. GF d. phG der Schneidemühle Verwaltungs-GmbH, Goldene
Aue 5, 34399 Wesertal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Mit Schriftsatz vom 24.04.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
240.833,13 EUR zugrunde gelegt.

Bei der Festsetzung der Vergütung sind die in diesem konkreten Verfahren
anfallenden Aufgaben des Verwalters zu berücksichtigen. Diese werden durch das
konkret durchzuführende Verfahren bestimmt und sind nach dem Umfang und der
Schwierigkeit zu definieren, die mit der Bearbeitung dieses Verfahrens - im
Vergleich zu entsprechenden vorläufigen Insolvenzverfahren üblicherweise -
verbunden sind.

Für ein durchschnittliches vorläufiges Insolvenzverfahren wird regelmäßig die
Regelvergütung der §§ 2, 11 InsVV festgesetzt.

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in
Höhe von XXX EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63
Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der regelmäßig auf 25 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.

Der Verwalter hat keinen Zuschlag für die Unternehmensfortführung beantragt.

Durch den Überschuss der Betriebsfortführung partizipiert er jedoch sowieso von
einer höheren Vergütung durch die Massemehrung.

Zuschläge wurden in Höhe von 25% für die Insolvenzgeldvorfinanzierung für 69
Arbeitnehmer und die damit verbundenen Tätigkeiten sowie den erhöhten
Arbeitsaufwand und das Haftungspotential beantragt und für die
Sanierungsbemühungen in Höhe von 10%.

Beide Zuschläge erachtet das Gericht für angemessen.

Eine Erhöhung oder Minderung der Vergütung kommt immer dann in Betracht, wenn
die Abweichung vom "Normallfall" so signifikant ist, dass für jeden erkennbar
ein Missverhältnis entstünde, wenn sich die Tätigkeit des Verwalters nicht auch
in einer von Normallfall abweichenden Vergütungsfestsetzung niederschlagen
würde.

Die Zuschläge in Höhe von 35% wurden festgesetzt, da es sich um ein
überdurchschnittlich arbeits- und haftungsintensives Vorverfahren handelt.

Die Festsetzung der Auslagen für 2 Monate ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV. Festgesetzt wurden 19%, da die letzte Tätigkeit
des vorläufigen Verwalters vor dem 01.07.2020 lag.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9,
34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 22.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 17073 HRA 17073: Schneidemühle GmbH & Co. KG, Wesertal, Goldene Aue 15, 34399 Wesertal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 17073: Schneidemühle GmbH & Co. KG, Wesertal, Goldene Aue 15, 34399 Wesertal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 34/20 · Schneidemühle GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 34/20
Wirksam am
06.04.2020
Registerbezug
Kassel, HRA 17073
666 IN 34/20: Über das Vermögen der Schneidemühle GmbH & Co. KG, Goldene Aue
15, 34399 Wesertal (AG Kassel, HRA 17073), vertr. d.: Jan Przyludzki,
(Geschäftsführer), ist am 01.04.2020 um 10:36 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270,
34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail:
Kassel@Westhelle-Partner.eu.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.05.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.07.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.05.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (01.07.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 03.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 17073 HRA 17073: Schneidemühle GmbH & Co. KG, Oberweser, Goldene Aue 15, 34399 Oberweser. Sitz von Amts wegen berichtigt, nun: Wesertal. Geschäftsanschrift: Goldene Aue 15, 34399 Wesertal.
HRA 17073: Schneidemühle GmbH & Co. KG, Oberweser, Goldene Aue 15, 34399 Oberweser. Sitz von Amts wegen berichtigt, nun: Wesertal. Geschäftsanschrift: Goldene Aue 15, 34399 Wesertal.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 34/20 · Schneidemühle GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 34/20
Wirksam am
20.02.2020
Registerbezug
Kassel, HRA 17073
666 IN 34/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Schneidemühle GmbH & Co. KG, Goldene Aue 15, 34399 Oberweser (AG Kassel, HRA
17073), vertr. d.: Jan Przyludzki, (Geschäftsführer), ist am 20.02.2020 um
14:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/
3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel,
Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 20.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 17073 Schneidemühle GmbH & Co. KG, Oberweser, Goldene Aue 15, 34399 Oberweser. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2011 sowie der Z…
Schneidemühle GmbH & Co. KG, Oberweser, Goldene Aue 15, 34399 Oberweser. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Jan Przyludzki, Oberweser, *XX.XX.XXXX unter der Firma Schneidemühle Jan Przyludzki e.K. in Oberweser (Amtsgericht Kassel - HRA 17001) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Neueintragungen
HRA 17073 Schneidemühle GmbH & Co. KG, Oberweser, Goldene Aue 15, 34399 Oberweser. (Der Handel mit Holzprodukten aller Art sowie Farben, die Übernahme von Zeit- und Lohnarbeiten und die Überlassung von Arbeitnehmern a…
Schneidemühle GmbH & Co. KG, Oberweser, Goldene Aue 15, 34399 Oberweser. (Der Handel mit Holzprodukten aller Art sowie Farben, die Übernahme von Zeit- und Lohnarbeiten und die Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte und die Ausübung des Speditionsgewerbes mit Selbsteintritt für grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Goldene Aue 15, 34399 Oberweser. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Schneidemühle Verwaltungs-GmbH, Oberweser (Amtsgericht Kassel HRB 15518).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.