HRB 18450

Schneidcenter BOMA GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen/Saar

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dillingen/Saar
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.05.2019
Datenstand
2025-10-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Stefan Bommersbach

Nalbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schneidcenter BOMA GmbH Sulzbach/Saar
  2. Schneidcenter BOMA GmbH Lebach
  3. Schneidcenter BOMA GmbH Saarwellingen

Gegenstand des Unternehmens

Die Bearbeitung von Materialien aller Art in Form von Schneiden und Bohren mittels Wasserstrahltechnik. Die Gesellschaft kann Materialien, insbesondere Metalle, Glas und Stein gestalten und mit ihnen Handel treiben.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 63 IN 8/19 · Schneidcenter BOMA GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 8/19
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18450
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18450 eingetragenen Schneidcenter BOMA GmbH, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bommersbach

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 263.899,91 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 9.401,13 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

63 IN 8/19
Amtsgericht Saarbrücken, 02.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 63 IN 8/19 · Schneidcenter BOMA GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 8/19
Wirksam am
19.05.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18450
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18450 eingetragenen Schneidcenter BOMA GmbH, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bommersbach

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

63 IN 8/19
Amtsgericht Saarbrücken, 15.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 8/19 · Schneidcenter BOMA GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 8/19
Wirksam am
19.05.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18450
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18450 eingetragenen Schneidcenter BOMA GmbH, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bommersbach

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 137.820,43 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 120 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.01.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 20 eingesehen werden.

63 IN 8/19
Amtsgericht Saarbrücken, 15.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 63 IN 8/19 · Schneidcenter BOMA GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 8/19
Wirksam am
19.05.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18450
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18450 eingetragenen Schneidcenter BOMA GmbH, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bommersbach

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 80 % und damit auf den Betrag von 14.850,93 € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.01.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 20 eingesehen werden.

63 IN 8/19
Amtsgericht Saarbrücken, 15.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 8/19 · Schneidcenter BOMA GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 8/19
Wirksam am
08.04.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18450
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18450 eingetragenen Schneidcenter BOMA GmbH, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bommersbach

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken

Im obigen Verfahren hat der (vorl.) Insolvenzverwalter seine Vergütung beantragt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

63 IN 8/19
Amtsgericht Saarbrücken, 07.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 8/19 · Schneidcenter BOMA GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 8/19
Wirksam am
04.04.2023
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18450
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18450 eingetragenen Schneidcenter BOMA GmbH, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bommersbach

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20 niedergelegt.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 20 eingesehen werden.

63 IN 8/19
Amtsgericht Saarbrücken, 04.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 18450 HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Dillingen/Saar, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen/Saar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Dillingen/Saar, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen/Saar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 18450 HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Dillingen/Saar, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen/Saar. Prokura erloschen: Tamblé, Patrick, Wadgassen, *XX.XX.XXXX.
HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Dillingen/Saar, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen/Saar. Prokura erloschen: Tamblé, Patrick, Wadgassen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18450 HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Dillingen/Saar, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen/Saar. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) u…
HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Dillingen/Saar, Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen/Saar. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.333,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 33.333,00 EUR. Einzelprokura: Tamblé, Patrick, Wadgassen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18450 HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 7, 66793 Saarwellingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, S…
HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 7, 66793 Saarwellingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Dillingen/Saar beschlossen. Prokura erloschen: Jochum, Jens, Riegelsberg, *XX.XX.XXXX. Neue Geschäftsanschrift: Pachtener Straße 24, 66763 Dillingen/Saar.
Veränderungen
HRB 18450 HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 7, 66793 Saarwellingen. Einzelprokura: Jochum, Jens, Riegelsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 18450: Schneidcenter BOMA GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 7, 66793 Saarwellingen. Einzelprokura: Jochum, Jens, Riegelsberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18450 HRB 18450:Schneidcenter BOMA GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 7, 66793 Saarwellingen.Prokura erloschen: Schmidt, Sascha, Namborn, *XX.XX.XXXX.
HRB 18450:Schneidcenter BOMA GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 7, 66793 Saarwellingen.Prokura erloschen: Schmidt, Sascha, Namborn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18450 HRB 18450:Schneidcenter BOMA GmbH, Lebach, Heusweiler Straße 113, 66822 Lebach.Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr)…
HRB 18450:Schneidcenter BOMA GmbH, Lebach, Heusweiler Straße 113, 66822 Lebach.Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarwellingen beschlossen. Neuer Sitz: Saarwellingen. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 7, 66793 Saarwellingen.
Veränderungen
HRB 18450 Schneidcenter BOMA GmbH, Lebach, Heusweiler Straße 113, 66822 Lebach. Einzelprokura: Schmidt, Sascha, Namborn, *XX.XX.XXXX.
Schneidcenter BOMA GmbH, Lebach, Heusweiler Straße 113, 66822 Lebach. Einzelprokura: Schmidt, Sascha, Namborn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18450 Schneidcenter BOMA GmbH, Lebach, Heusweiler Straße 113, 66822 Lebach. Nicht mehr Geschäftsführer: Martin, Horst Walter, Sulzbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bommersbach, Stefan, Nalbach, *XX.…
Schneidcenter BOMA GmbH, Lebach, Heusweiler Straße 113, 66822 Lebach. Nicht mehr Geschäftsführer: Martin, Horst Walter, Sulzbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bommersbach, Stefan, Nalbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bommersbach, Stefan, Nalbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18450 Schneidcenter BOMA GmbH, Sulzbach/Saar, Industriestraße 5, 66280 Sulzbach/Saar. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr…
Schneidcenter BOMA GmbH, Sulzbach/Saar, Industriestraße 5, 66280 Sulzbach/Saar. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Lebach beschlossen. Neuer Sitz: Lebach. Geschäftsanschrift: Heusweiler Straße 113, 66822 Lebach.
Veränderungen
HRB 18450 Schneidcenter BOMA GmbH, Sulzbach/Saar, Industriestraße 5, 66280 Sulzbach/Saar.Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bommersbach, Stefan, Nalbach, *XX.XX.XXXX.
Schneidcenter BOMA GmbH, Sulzbach/Saar, Industriestraße 5, 66280 Sulzbach/Saar.Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bommersbach, Stefan, Nalbach, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 18450 Schneidcenter BOMA GmbH, Sulzbach/Saar, Industriestraße 5, 66280 Sulzbach/Saar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2010. Geschäftsanschrift: Industriestraße 5, 66280 Sulzbac…
Schneidcenter BOMA GmbH, Sulzbach/Saar, Industriestraße 5, 66280 Sulzbach/Saar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2010. Geschäftsanschrift: Industriestraße 5, 66280 Sulzbach/Saar. Gegenstand: Die Bearbeitung von Materialien aller Art in Form von Schneiden und Bohren mittels Wasserstrahltechnik. Die Gesellschaft kann Materialien, insbesondere Metalle, Glas und Stein gestalten und mit ihnen Handel treiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Martin, Horst Walter, Sulzbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.