HRA 24195

Schmitz + Laux Samengroßhandlung e.K

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hilden

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hilden
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 24195 HRA 24195: Schmitz + Laux Samengroßhandlung e.K, Hilden, Grabenstraße 7, 40721 Hilden. (Geschäftszweig: Der Handel mit Samen, Blumenzwiebeln, Dünge- und Futtermitteln, Pflanzenschutzmitteln, sowie Garten- un…
HRA 24195: Schmitz + Laux Samengroßhandlung e.K, Hilden, Grabenstraße 7, 40721 Hilden. (Geschäftszweig: Der Handel mit Samen, Blumenzwiebeln, Dünge- und Futtermitteln, Pflanzenschutzmitteln, sowie Garten- und Gärtnereibedarf aller Art, einschließlich aller Garten- und Gärtnereigeräte nebst Zubehör). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Grabenstraße 7, 40721 Hilden. Inhaber: Mödder, Manfred, Hilden, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Schmitz + Laux Samengroßhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 45095) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.