HRB 15628

Schmiede Stolpen Kalauch GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

An den Stadtscheunen 3 + 4, 01833 Stolpen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stolpen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.08.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jan Kalauch

Langenwolmsdorf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kalauch - Weber GmbH Stolpen

Gegenstand des Unternehmens

Metallgestaltung und -restaurierung sowie alle Metallbau- und Schmiedearbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 961/24 · Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 961/24
Wirksam am
10.03.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 15628
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 961/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d. Zustimmung

zum Kaufvertrag mit Frau Dr. Anne Kalauch und Frau Karla Anke Kalauch über die Betriebsimmobilien An den Stadtscheunen 5 und 6 in Stolpen sowie die beiden großen Anlagen bzw. Maschinen der Insolvenzschuldnerin, die Laserschneideanlage Primapower, Platino und die Abkantpresse Primapower 120 to, geschlossen am 05.03.2025 gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO i.V.m. § 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO

beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 03.04.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 961/24 · Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 961/24
Wirksam am
09.08.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 15628
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 961/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch

ergeht am 09.08.2024 nachfolgende Entscheidung:

Der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2024 wird inhaltlich wie folgt berichtigt:

Anstelle der Im Beschluss benannten Fristen:

Anmeldefrist: 11.08.2024 und Niederlegungsfrist: 25.08.2024

muss es richtig heißen:

Anmeldefrist: 11.09.2024 und Niederlegungsfrist: 25.09.2024

Es handelt sich hier um die Berichtigung eines Schreibversehens
bei der Terminsbestimmung.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 542 IN 961/24 · Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 961/24
Wirksam am
02.08.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 15628
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 961/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch

- wurde am 01.08.2024 um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich: info@ra-sns.de Telefax: 0351 216 8610 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 216 860 Dresden

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 22.10.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 22.10.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 961/24 · Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 961/24
Wirksam am
17.06.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 15628
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 961/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
- wurde am 17.06.2024 um 08:56 Uhr Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich info@ra-sns.de, Telefax 0351 216 8610 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 216 860 Dresden, Website www.ra-sns.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15628 HRB 15628: Kalauch - Weber GmbH, Stolpen, An den Stadtscheunen 3 + 4, 01833 Stolpen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvert…
HRB 15628: Kalauch - Weber GmbH, Stolpen, An den Stadtscheunen 3 + 4, 01833 Stolpen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Schmiede Stolpen Kalauch GmbH. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weber, Jens, Metallbaumeister, Rennersdorf/Neudörfel, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.