HRB 93759
Schmidt Abwicklungs GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Maintal
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Registerdaten
- Sitz
- Maintal
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- S - Schmidt Bau GmbH Maintal
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 226/18 · Schmidt Abwicklungs GmbH (ehem. S - Schmidt Bau GmbH) · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 226/18
- Wirksam am
- 02.07.2026
- Registerbezug
- Hanau, HRB 93759
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.07.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Vergleich mit den Geschäftsführern der Gesellschaft
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 70 IN 226/18 · Schmidt Abwicklungs GmbH (ehem. S - Schmidt Bau GmbH) · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 226/18
- Wirksam am
- 02.11.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRB 93759
Abwicklungs GmbH (ehem. S - Schmidt Bau GmbH), Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal
(AG Hanau, HRB 93759), vertr. d.: Murat Sejdovic, Goethestraße 129, 63477
Maintal, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Zeilweg 44, D 60439
Frankfurt am Main, Tel.: 069 530 8438-0, Fax: 069 530 8438-14, E-Mail:
info@lautenbach-iv.de, Internet: www.lautenbach-iv.de wird gestattet, den
festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 578.231,76 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für
einen Verwalter zu, der auf 85 % festgesetzt wird
Zuschläge: 30 Prozentpunkte für schwierige Sachverhaltsermittlung,
unzureichende Mitwirkung der Schuldnerin und desolate Buchhaltung, 15
Prozentpunkte für Aus- und Absonderungsrechte und 15 Prozentpunkte für den
Forderungseinzug.
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 85%
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450
Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 30.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 93759 HRB 93759: S - Schmidt Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstr. 4, 63477 Maintal. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Sch…
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 226/18 · Schmidt Abwicklungs GmbH (ehem. S - Schmidt Bau GmbH) · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 226/18
- Wirksam am
- 19.12.2018
- Registerbezug
- Hanau, HRB 93759
GmbH, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 93759), vertr. d.: Murat
Sejdovic, Goethestraße 129, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 18.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 226/18 · Schmidt Abwicklungs GmbH (ehem. S - Schmidt Bau GmbH) · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 226/18
- Wirksam am
- 13.12.2018
- Registerbezug
- Hanau, HRB 93759
GmbH, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 93759), vertreten durch:
Murat Sejdovic, Goethestraße 129, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der Forderung lfd. Nr. 15, Gläubiger Rechtsanwalt Götz
Lautenbach als Insolvenzverwalter der H. Schmidt Bau GmbH, Herr Rechtsanwalt
Dr. Georg Bernsau, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, als Sonderverwalter
bestellt.
Amtsgericht Hanau, 12.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 93759 HRB 93759: S - Schmidt Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstr. 4, 63477 Maintal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 70 IN 226/18 · Schmidt Abwicklungs GmbH (ehem. S - Schmidt Bau GmbH) · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 226/18
- Wirksam am
- 07.11.2018
- Registerbezug
- Hanau, HRB 93759
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der S - Schmidt Bau GmbH,
Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 93759), vertr. d.: Murat
Sejdovic, Goethestraße 129, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Zeilweg 44, D 60439
Frankfurt am Main, Tel.: 069 530 8438-0, Fax: 069 530 8438-14, E-Mail:
info@lautenbach-iv.de, Internet: www.lautenbach-iv.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
07.12.2018.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 03.01.2019 (Frist, die dem Prüfungstermin im
schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben
können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 02.11.2018.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 226/18 · Schmidt Abwicklungs GmbH (ehem. S - Schmidt Bau GmbH) · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 226/18
- Wirksam am
- 04.10.2018
- Registerbezug
- Hanau, HRB 93759
Schmidt Bau GmbH (Antragsgegnerin), Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal (AG Hanau,
HRB 93759), vertr. d.: Murat Sejdovic, Goethestraße 129, 63477 Maintal,
(Geschäftsführer), ist am 04.10.2018 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung
ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern
ist verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit
Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin zu verrechnen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter
ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Zeilweg 44, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.:
069 530 8438-0, Fax: 069 530 8438-14, E-Mail: info@lautenbach-iv.de,
Internet: www.lautenbach-iv.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 04.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 93759 HRB 93759:S - Schmidt Bau GmbH, Maintal, Kennedystr. 45, 63477 Maintal.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 4, 63477 Maintal.
HRB 93759 S - Schmidt Bau GmbH, Maintal, Kennedystr. 45, 63477 Maintal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2011. Geschäftsanschrift: Kennedystr. 45, 63477 Maintal. Gegenstand: Die Du…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.