HRB 722407

Schmid & Schmid GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sandhausen

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Registerdaten

Sitz
Sandhausen
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
10.07.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 10.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, Az.: 82 IN 187/20, des Amtsgerichts Heidelberg, Insolvenzgericht, betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO insgesamt 492.188,86 Euro. Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschul-den können die Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO zu 100 % bedient werden.

Gemäß § 39 InsO wurden Nachrangforderungen der Gläubiger in Höhe von insgesamt 77.615,50 Euro angemeldet. Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden können auch die Nachrangforderungen gem. § 39 InsO zu 100 % ausgeglichen werden.

Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrens-beteiligte bei dem Amtsgericht Heidelberg, Insolvenzgericht, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, aus.

Amtsgericht Heidelberg -Insolvenzgericht- 05.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
27.01.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 26.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
13.10.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

Beschluss:

Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 145 % für d. Insolvenzverwalter/in beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
03.02.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. In dem am 15.02.2021 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 03.03.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Bauer
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 53392264
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 27.03.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 31.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über .
Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Freigabe und damit Entlassung aus dem Insolvenzbeschlag folgender noch offenstehender und anerkannter Forderungen:

1. die sich aus dem Verrechnungskonto #1372 (Verrechnungskonto OHG) der Buchhaltung der Schmid & Schmid GmbH per 31.12.2023 ergebenden Forderungen gegenüber der Schmid OHG, Gaudenzer Weg 14, 69502 Hemsbach über € 181.808,02

2. die sich aus dem Forderungskonto #1301 (Forderungen gegen F.Schmid) der Buchhaltung der Schmid & Schmid GmbH per 31.12.2023 ergebenden Forderungen gegenüber Herrn Fritz SchmidGaudenzer Weg 14, 69502 Hemsbach über € 24.616,28

an die Schuldnerin. wird bestimmt auf

Mittwoch, 11.12.2024, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 28.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
25.10.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

findet mit Zustimmung des Gerichts Abschlagsverteilung gem. § 187 Abs. 2 Inso statt. Verfügbar sind 295.313,32 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 492.188,86 Euro.

Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gegen dieses Verteilungsverueichnis können binnen 3 Wochen Einwendungen erhoben werden. Diese sind Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht Heidlenerg einzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 24.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
05.07.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Lars Schmid und Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 05.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
20.10.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Lars Schmid und Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Bauer, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 26.06.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 829.262,09 EUR auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag,
Die genauen Tätigkeiten des vorl. Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und dem Vergütungsantrag vom 26.06.2023 zu entnehmen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 115 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.06.2023 wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorl. Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:- umfangreiche Sanierungsbemühungen- erhebliche Befassung mit Anfechtungsansprüchen - nicht auskunftsfäige Geschäftsleitung, schwierige Informationsbeschaffung- fehlende bzw. keine geordnete Buchführung vorhanden- Kriminalinsolvenz- Lange Verfahrensdauer von 7 Monaten

Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 11.083,81 EUR festzusetzen.
Nach Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände der im vorliegenden Verfahren erbrachten und über das Maß eines Normalverfahren hinausgehenden Arbeitsleistung des vorläufigen Insolvenzverwalters war ein Übersteigen des Regelsatzes um 115 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 26.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
31.08.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Lars Schmid und Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

Beschluss:

Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 115 % für d. vorläufigen Insolvenzverwalter/in beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 18.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 722407 HRB 722407: Schmid & Schmid GmbH, Sandhausen, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen. Der Insolvenzverwalter hat das Geschäftsjahr geändert.
HRB 722407: Schmid & Schmid GmbH, Sandhausen, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen. Der Insolvenzverwalter hat das Geschäftsjahr geändert.
Veränderungen
HRB 722407 HRB 722407: Schmid & Schmid GmbH, Sandhausen, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 82 IN 187/20) aufgelös…
HRB 722407: Schmid & Schmid GmbH, Sandhausen, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 82 IN 187/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
15.02.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
82 IN 187/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die
Geschäftsführer Lars Schmid, geboren am XX.XX.XXXX, Jahnstraße 26, 69207
Sandhausen und Mascha Schmid, geb. Bender, geboren am XX.XX.XXXX, Jahnstraße 4/
13, 69207 Sandhausen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.02.2021 um 11.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Bauer
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
26.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 16.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 30/ 31, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, Amtsgericht Heidelberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 16.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 30/ 31, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, Amtsgericht Heidelberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 15.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 82 IN 187/20 · Schmid & Schmid GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Wirksam am
21.07.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 722407
56 IN 187/20

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die
Geschäftsführer Lars Schmid, geboren am XX.XX.XXXX und Mascha Schmid, geboren
am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.07.2020 um 13:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Michael Bauer
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 53392264

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 21.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 722407 HRB 722407: Schmid & Schmid GmbH, Sandhausen, Kirchstraße 11, 69207 Sandhausen. Änderung der Geschäftsanschrift: Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen.
HRB 722407: Schmid & Schmid GmbH, Sandhausen, Kirchstraße 11, 69207 Sandhausen. Änderung der Geschäftsanschrift: Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen.
Neueintragungen
HRB 722407 HRB 722407:Schmid & Schmid GmbH, Sandhausen, Kirchstraße 11, 69207 Sandhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2015. Geschäftsanschrift: Kirchstraße 11, 69207 Sandhausen.…
HRB 722407:Schmid & Schmid GmbH, Sandhausen, Kirchstraße 11, 69207 Sandhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2015. Geschäftsanschrift: Kirchstraße 11, 69207 Sandhausen. Gegenstand: Die Aufstellung, der Vertrieb und die Instandhaltung von Spielautomaten, Unterhaltungsautomaten und Warenautomaten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schmid, Mascha, geb. Bender, Sandhausen, *XX.XX.XXXX; Schmid, Lars, Sandhausen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.