HRB 517679

Schmalfuß-Mobilfunk GmbH

Amtsgericht Jena · Thüringen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Altenburg

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Registerdaten

Sitz
Altenburg
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

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Neueintragungen
HRB 517679 HRB 517679: Schmalfuß-Mobilfunk GmbH, Altenburg, Sporenstr. 17, 04600 Altenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2020. Geschäftsanschrift: Sporenstr. 17, 04600 Altenburg…
HRB 517679: Schmalfuß-Mobilfunk GmbH, Altenburg, Sporenstr. 17, 04600 Altenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2020. Geschäftsanschrift: Sporenstr. 17, 04600 Altenburg. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Service von Multimediaprodukten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schmalfuß, Ulf, Herrnhut, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Schmalfuß-Mobilfunk e.K. Inhaber Ulf Schmalfuß, mit dem Sitz in Altenburg (Amtsgericht Jena HRA 503752) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung ist mit zeitgleicher Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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