VR 7463

Schloss Raesfeld - Bildungsstätte des Handwerks e.V.

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Raesfeld

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Registerdaten

Sitz
Raesfeld
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schloß Raesfeld-Bildungsstätte des Handwerks Münster
  2. Schloß Raesfeld - Bildungsstätte des Handwerks e.V. Raesfeld

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 7463 VR 7463: Schloss Raesfeld - Bildungsstätte des Handwerks e.V., Raesfeld (Freiheit 25-27, 46348 Raesfeld). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2021…
VR 7463: Schloss Raesfeld - Bildungsstätte des Handwerks e.V., Raesfeld (Freiheit 25-27, 46348 Raesfeld). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 14.06.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2021 mit dem Verein zur Förderung der Bildungsarbeit in Schloß Raesfeld e.V. mit Sitz in Raesfeld (Amtsgericht Coesfeld VR 3338) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.