HRB 228262
Schlemmer Holding GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Aschheim
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Registerdaten
- Sitz
- Aschheim
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Schlemmer Holding GmbH Poing
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3124/19 · Schlemmer Holding GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3124/19
- Wirksam am
- 23.10.2025
- Registerbezug
- München, HRB 228262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schlemmer Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228262
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Volkswagen AG wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 30.09.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 5,165 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen (gefahrene Kilometer) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3124/19 · Schlemmer Holding GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3124/19
- Wirksam am
- 27.03.2025
- Registerbezug
- München, HRB 228262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schlemmer Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228262
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses ING Bank, eine Niederlassung der ING-DiBa AG wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 18.03.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dieck, Rainer, Breitenfurt/Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX; Dr. Krause, Karl-F…
Forderungsprüfung 1508 IN 3124/19 · Schlemmer Holding GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3124/19
- Wirksam am
- 07.05.2020
- Registerbezug
- München, HRB 228262
Schlemmer Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10,
85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228262
- Schuldnerin -
1. Der Berichts- und Prüftermin vom 20.05.2020, 11:00 Uhr Sitzungssaal 102, 1.
Stock, In fanteriestr. 5, Amtsgericht München wird abgesetzt.
2. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen
aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der
Antragstellung bis 20.05.2020, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens
widerrufen werden kann.
3. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.05.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
4. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
5.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Hat die Schuldnerin eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der
Schuldnerin binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren
mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Die Schuldnerin hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
10. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
11. Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich
des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV
mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt.
12. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Aufgrund der Schließung des Gerichtsgebäudes für den Partei- und Besuchsverkehr
kann die Parteiöffentlichkeit des Termins nicht gewährleistet werden.
Er war daher abzusetzen.
Das Gericht kann die Anordnung des mündlichen Verfahrens jederzeit aufheben,
wenn sich herausstellt, dass das Verfahren schriftlich durchgeführt werden
kann. Diese Anordnung ist nicht anfechtbar (vgl. Uhlenbruck, Nr. 28 zu § 5)
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Aufgrund Entscheidung des Insolvenzverwalters gilt für die Gesellschaft wieder das satzungsmäßige Geschäftsjahr.
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3124/19 · Schlemmer Holding GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3124/19
- Wirksam am
- 06.03.2020
- Registerbezug
- München, HRB 228262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schlemmer Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10,
85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228262
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 02.03.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft Prokura erloschen: Dr. Beer, Ste…
Forderungsprüfung 1508 IN 3124/19 · Schlemmer Holding GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3124/19
- Wirksam am
- 02.03.2020
- Registerbezug
- München, HRB 228262
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schlemmer Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Dr. Karl-Friedrich
Krause und Ulrich-Nicolaus Kranz, , Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228262
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen,
Entwicklung von Werkzeugen zur Herstellung von Kunststoffprodukten u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)3090586-0
Telefax: +49(89)3090586-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.05.2020, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.05.2020, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
|ING Bank, eine Niederlassung der ING-DiBa AG
Hamburger Allee 1, 60486 Frankfurt, vertreten durch die Herren Hans-Joachim
Rall oder Bernd Spielmann
|Volkswagen AG
Brieffach 1658, Berliner Ring, 38440 Wolfsburg, vertreten durch Frau Dr. Frauke
Eßer oder Frau Tatjana Mass
|Bundesagentur für Arbeit, vertr. dch. Frau Sabine Ulbricht
Kapuzinerstraße 26, 80337 München
|Compagnie Francaise d`Assurance pour le Commerce Exterieur SA (Coface),
Niederlassung Deutschland
Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz, vertreten durch Herrn Bernd Reich
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.12.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3124/19 · Schlemmer Holding GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3124/19
- Wirksam am
- 19.12.2019
- Registerbezug
- München, HRB 228262
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schlemmer Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10,
85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228262
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 19.12.2019 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)3090586-0,
Telefax: +49(89)3090586-10, Email: h.ampferl@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1508 IE 3144/19 · Schlemmer Holding GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IE 3144/19
- Wirksam am
- 19.12.2019
- Registerbezug
- München, HRB 228262
In dem Verfahren über den Antrag d. Antragstellerin
auf Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes gemäß §§ 3a, 13a InsO
Schlemmer Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10,
85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228262
- Schuldnerin und Antragstellerin-
1) Moon HoldCo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609
Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228229
- sonstige Beteiligte -
2) Schlemmer Münchingen GmbH & Co. KG, vertreten durch d. persönl. haft.
Gesellschafter, Stuttgarter Straße 125, 70825 Korntal-Münchingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRA 201995
- sonstige Beteiligte -
3) Schlemmer Münchingen Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch d.
Geschäftsführer, Stuttgarter Straße 125, 70825 Korntal-Münchingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRB 202233
- sonstige Beteiligte -
4) Moon TopCo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609
Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 229068
- sonstige Beteiligte -
5) Moon MidCo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring10, 85609
Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228228
- sonstige Beteiligte -
6) Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609
Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- sonstige Beteiligte -
erlässt das Amtsgericht München am 19.12.2019 folgenden
Beschluss
Das Amtsgericht München erklärt sich für die Insolvenzverfahren über das
Vermögen der anderen gruppenangehörigen Insolvenzschuldner der Schlemmer-Gruppe
für zuständig. Zur Schlemmer-Gruppe gehören hierbei die unter einheitlicher
Leitung der Schlemmer GmbH stehenden Tochtergesellschaften und die
Gesellschaften, auf die die Schlemmer GmbH die Möglichkeit der Ausübung eines
beherrschenden Einflusses hat. Hierzu gehören insbesondere die Schlemmer
Münchingen Geschäftsführungs-GmbH und Schlemmer Münchingen GmbH & Co. KG.
Desweiteren gehören hierzu die Schlemmer Holding GmbH sowie die Moon TopCo
GmbH, die Moon HoldCo GmbH und die Moon MidCo GmbH.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Kranz, Ulrich-Nicolaus, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Ge…
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Beer, Stefan, Mittertei…
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Prokura erloschen: Fischer, Jörg, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Minster, Josef, Nandlstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kraus…
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schneider, Sven, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: D…
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Sven, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Ge…
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: von der Linde, Christian, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Straße 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz…
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Straße 48, 85586 Poing. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Biedermann, Hermann, Anzing, *…
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Straße 48, 85586 Poing. Die Gesellschaft hat am 02.12.2016 mit der Moon MidCo GmbH mit dem Sitz in Poing (Amtsgericht München HRB 228228…
HRB 228262 HRB 228262: Schlemmer Holding GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Straße 48, 85586 Poing. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2016, zuletzt geändert am 03.08.2016. Die …
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