HRB 59256

Schlemmer GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 41 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Aschheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Aschheim
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Josef Schlemmer GmbH Poing
  2. Schlemmer GmbH Poing

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 41
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
München, HRB 59256
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

1508 IN 3123/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Schlemmer GmbH, Einsteinring 10, 85609 Aschheim findet mit Zustimmung der Gläubigerausschussmitglieder eine weitere Abschlagsverteilung statt. Zur Verteilung ist ein Betrag in Höhe von 3.500.000,00 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München unter dem Aktenzeichen 1508 IN 3123/19 niedergelegten Verteilungsverzeichnisses sind festgestellte Forderungen in Höhe von 106.784.605,64 € zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Abschlagsverteilung werden Gläubiger, die bislang noch nicht an den Verteilungen teilgenommen haben, aufholen.

veröffentlicht durch das Amtsgericht - Insolvenzgericht - München

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
02.07.2026
Registerbezug
München, HRB 59256
1508 IN 3123/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 314 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
München, HRB 59256
1508 IN 3123/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Volkswagen AG wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 30.09.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 10,33 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen (gefahrene Kilometer) in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
14.03.2025
Registerbezug
München, HRB 59256
1508 IN 3123/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, vertr. dch. Frau Sabine Ulbricht wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 18.02.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 7,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
03.09.2024
Registerbezug
München, HRB 59256
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

1508 IN 3123/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Schlemmer GmbH, Einsteinring 10, 85609 Aschheim findet mit Zustimmung der Gläubigerausschussmitglieder eine Abschlagsverteilung statt. Zur Verteilung ist ein Betrag in Höhe von 7.500.000,00 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München unter dem Aktenzeichen 1508 IN 3123/19 niedergelegten Verteilungsverzeichnisses sind festgestellte Forderungen in Höhe von 106.119.424,62 €, sowie für den Ausfall festgestellte Forderungen in Höhe von 7.902.723,45 €, zu berücksichtigen.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
08.03.2023
Registerbezug
München, HRB 59256
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

1508 IN 3123/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Schlemmer GmbH, Einsteinring 10, 85609 Aschheim, findet mit Zustimmung des Gläubigerausschusses eine Ab-schlagsverteilung statt. Zur Verteilung ist ein Betrag in Höhe von 45.000.000,00 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München unter dem Aktenzeichen 1508 IN 3123/19 niedergelegten Abschlagsverteilungsverzeichnisses sind Forderungen in Höhe von 106.594.801,17 € zu berücksichtigen.

Veröffentlicht durch Amtsgericht - Insolvenzgericht - München

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
20.01.2023
Registerbezug
München, HRB 59256
1508 IN 3123/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 313 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.02.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
19.01.2023
Registerbezug
München, HRB 59256
1508 IN 3123/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 303 - 312 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.02.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
27.08.2021
Registerbezug
München, HRB 59256
1508 IN 3123/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 235 - 302 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.09.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dieck, Rainer, München, *XX.XX.XXXX; Dr. Krause, Karl-Friedrich, Köln, *XX.XX.XXXX; To…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dieck, Rainer, München, *XX.XX.XXXX; Dr. Krause, Karl-Friedrich, Köln, *XX.XX.XXXX; Towae, Kai, Kirchheim-Heimstetten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Prokura erloschen: Dr. Beer, Stefan, Mitterteich, *XX.XX.XXXX; Brenner, Dieter, Pfaffing, *XX.XX.XXXX; Cenadi, Stephan…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Prokura erloschen: Dr. Beer, Stefan, Mitterteich, *XX.XX.XXXX; Brenner, Dieter, Pfaffing, *XX.XX.XXXX; Cenadi, Stephanie, Edling, *XX.XX.XXXX; Donwald, Ralf, Mettmann, *XX.XX.XXXX; Hahn, Edgardo Ignacio, Eppstein, *XX.XX.XXXX; Ihle, Matthias, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX; Dr. Nottebaum, Thorsten, Mühltal, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
07.05.2020
Registerbezug
München, HRB 59256
1508 IN 3123/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609
Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -

1. Der Berichts- und Prüftermin vom 20.05.2020, 9:00 Uhr Sitzungssaal 102, 1.
Stock, Infanteriestr. 5, Amtsgericht München wird abgesetzt.
2. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen
aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der
Antragstellung bis 20.05.2020, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens
widerrufen werden kann.
3. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.05.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
4. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

5. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Hat die Schuldnerin eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der
Schuldnerin binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren
mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Die Schuldnerin hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
10. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
11. Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich
des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV
mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt.
12. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Aufgrund der Schließung des Gerichtsgebäudes für den Partei- und Besuchsverkehr
kann die Parteiöffentlichkeit des Termins nicht gewährleistet werden.
Er war daher abzusetzen.
Das Gericht kann die Anordnung des mündlichen Verfahrens jederzeit aufheben,
wenn sich herausstellt, dass das Verfahren schriftlich durchgeführt werden
kann. Diese Anordnung ist nicht anfechtbar (vgl. Uhlenbruck, Nr. 28 zu § 5)

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.03.2020 (Az. 1508 IN 3123/19) d…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.03.2020 (Az. 1508 IN 3123/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
02.03.2020
Registerbezug
München, HRB 59256
1508 IN 3123/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Kai Towae, Dr.
Karl-Friedrich Krause und Ulrich-Nicolaus Kranz, Einsteinring 10, 85609
Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Produktion von Kunststoffbauteilen mittels Extrusionsverfahren
und Spritzgussverfahren
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)3090586-0
Telefax: +49(89)3090586-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll, hier insbesondere
die Entscheidung über die Veräußerung des Immobilienbestandes der Schuldnerin,
§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte),
163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung
und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.05.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.05.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Compagnie Francaise d`Assurance pour le Commerce Exterieur SA (Coface),
Niederlassung Deutschland
Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz, vertreten durch Herrn Bernd Reich

|Volkswagen AG
Brieffach 1658, Berliner Ring, 38440 Wolfsburg, vertreten durch Frau Dr. Frauke
Eßer oder Frau Tatjana Mass

|Herr Gerhard Bayer
Kohlbergstraße 1, 97514 Oberaurach, Betriebsratsvorsitzender

|Bundesagentur für Arbeit, vertr. dch. Frau Sabine Ulbricht
Kapuzinerstraße 26, 80337 München

|ING Bank, eine Niederlassung der ING-DiBa AG
Hamburger Allee 1, 60486 Frankfurt, vertreten durch die Herren Hans-Joachim
Rall oder Bernd Spielmann

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.12.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3123/19 · Schlemmer GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3123/19
Wirksam am
19.12.2019
Registerbezug
München, HRB 59256
Az.: 1508 IN 3123/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609
Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 19.12.2019 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)3090586-0,
Telefax: +49(89)3090586-10, Email: h.ampferl@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Kranz, Ulrich-Nicolaus, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaf…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Kranz, Ulrich-Nicolaus, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Von Amts wegen eingetragen: Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Dieck, Rainer, München, *XX.XX.XXXX, mit der…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Von Amts wegen eingetragen: Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Dieck, Rainer, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Fischer, Jörg, München, *XX.XX.XXXX; Fritzenwenger, René, Gilching, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Beer, Stefan, Mitterteich, *XX.XX.XXXX; Donwald, Ralf, Mettmann, *XX.XX.XXXX; Ihle, Matthias, Ingolstadt-Etting, *XX.XX.XXXX; Dr. Nottebaum, Thorsten, Mühltal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2018 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Aschheim,…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2018 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Aschheim, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Einsteinring 10, 85609 Aschheim.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Minster, Josef, Nandlstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Krause, Karl-Friedr…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Minster, Josef, Nandlstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Krause, Karl-Friedrich, Köln, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fritzenwenger, René, Gilching, *XX.XX.XXXX; Hahn, Edgardo Ignacio, Eppstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Bestellt: Geschäftsführer: Dieck, Rainer, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit s…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Bestellt: Geschäftsführer: Dieck, Rainer, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schneider, Sven, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Sven, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Sven, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: von der Linde, Christian, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Haßfurt, 97437 Haßfurt, Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 18, …
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Haßfurt, 97437 Haßfurt, Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 18, 97437 Haßfurt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fischer, Jörg, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 97437 Haßfurt: Cenadi, Stephanie, Edling, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschaft hat am 10.05.2017 mit der Schlemmer Holding GmbH mit dem Sitz in Poing (Amtsgericht München HRB 228262) al…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschaft hat am 10.05.2017 mit der Schlemmer Holding GmbH mit dem Sitz in Poing (Amtsgericht München HRB 228262) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 17.05.2017 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Bestellt: Geschäftsführer: Towae, Kai, Kirchheim-Heimstetten, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hausfelder, Norbert, Ingolsta…
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Bestellt: Geschäftsführer: Towae, Kai, Kirchheim-Heimstetten, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hausfelder, Norbert, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX; Towae, Kai, Kirchheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Cenadi, Stephanie, Edling, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2016 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 59256: Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2016 hat die Satzung neu gefasst.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat die Änderung der §§ 8 (Geschäftsführung, Vertretung) und 9 (Beirat) der Satzung besch…
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat die Änderung der §§ 8 (Geschäftsführung, Vertretung) und 9 (Beirat) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Geschäftsführer: von der Linde, Christian, München, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer ode…
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Geschäftsführer: von der Linde, Christian, München, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Towae, Kai, Kirchheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Sporrer, Karl Peter, Stockheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Der Gewinnabführungsvertrag vom 05.11.2002 mit Nachtrag vom 07.06.2004 mit der Mackprang Holding GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Hamburg …
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Der Gewinnabführungsvertrag vom 05.11.2002 mit Nachtrag vom 07.06.2004 mit der Mackprang Holding GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 102787) ist durch Aufhebungsvertrag vom 14.11.2012 zum 31.12.2012 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2012 hat die Satzung neu gefasst.
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2012 hat die Satzung neu gefasst.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Prokura erloschen: Link, Karl-Heinz, Oftersheim, *XX.XX.XXXX.
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Prokura erloschen: Link, Karl-Heinz, Oftersheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Bestellt: Geschäftsführer: von der Linde, Christian, München, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäfts…
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Bestellt: Geschäftsführer: von der Linde, Christian, München, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schroeder, Hans-Ulrich, Essen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sporrer, Karl Peter, Stockheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2011 mit Nachtrag vom 10.01.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000.000,00 EUR und d…
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2011 mit Nachtrag vom 10.01.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000.000,00 EUR und die Änderung des § 6 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 22.000.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schroeder, Hans-Ulrich, Essen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellsc…
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schroeder, Hans-Ulrich, Essen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing.Geschäftsanschrift: Gruber Str. 48, 85586 Poing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Oesterreich, Jürgen, Gummersbach, *XX.XX.XXXX. Bestell…
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Str. 48, 85586 Poing.Geschäftsanschrift: Gruber Str. 48, 85586 Poing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Oesterreich, Jürgen, Gummersbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schroeder, Hans-Ulrich, Essen, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Minster, Josef, Nandlstadt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg (Gruber Str. 48, 85586 Poing). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Link, Karl-Heinz, Oftersheim, *XX.XX.XXXX.
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg (Gruber Str. 48, 85586 Poing). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Link, Karl-Heinz, Oftersheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg (Gruber Str. 48, 85586 Poing). Prokura erloschen: Dr. Fett, Dieter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg (Gruber Str. 48, 85586 Poing). Prokura erloschen: Dr. Fett, Dieter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59256 Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg (Gruber Str. 48, 85586 Poing). Ausgeschieden: Geschäftsführer: König, Adolf, Kaufmann, Grasbrunn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem ander…
Schlemmer GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg (Gruber Str. 48, 85586 Poing). Ausgeschieden: Geschäftsführer: König, Adolf, Kaufmann, Grasbrunn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brenner, Dieter, Pfaffing, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.