HRB 735612

Schlecht Gebäudetechnik GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Laupheim

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Registerdaten

Sitz
Laupheim
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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HRB 735612 HRB 735612: Schlecht Gebäudetechnik GmbH, Laupheim, Berblinger Straße 17, 88471 Laupheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2017. Geschäftsanschrift: Berblinger Straße 17,…
HRB 735612: Schlecht Gebäudetechnik GmbH, Laupheim, Berblinger Straße 17, 88471 Laupheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2017. Geschäftsanschrift: Berblinger Straße 17, 88471 Laupheim. Gegenstand: Die Planung und Ausführung sämtlicher Blech-, Flaschner- und Abdichtarbeiten sowie Planung und Installationen im Bereich Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Held, Reiner, Laupheim, *XX.XX.XXXX; Held, Sebastian, Laupheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Held, Reiner, Laupheim, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Karl Schlecht Inh. Reiner Held", Laupheim (Amtsgericht Ulm HRA 640792) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 23.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.