HRB 153456

Schlager Erdbau GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Karlsfelder Str. 17 a, 80995 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
30.01.2014
Datenstand
2026-01-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Elisabeth Ebel

Dachau

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-01-17

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Vornahme von Erdarbeiten und Abbrucharbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1502 IN 3942/13 · Schlager Erdbau GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1502 IN 3942/13
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
München, HRB 153456
1502 IN 3942/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schlager Erdbau GmbH, Karlsfelder Straße 17 a, 80995 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Ebel Elisabeth
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 153456
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte W & P - Wannemacher & Partner, Baierbrunner Straße 25, 81379 München

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Der Insolvenzbeschlag bleibt für
etwaige Quotenzahlungen auf die im Insolvenzverfahren über das Vermögen der August Heine Baugesellschaft AG (Az. 62 IN 64/13, AG Duisburg) angemeldeten Forderungen
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Alexander Fridgen beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung über die Anordnung der Nachtragsverteilung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 153456 Schlager Erdbau GmbH, München, Karlsfelder Str. 17 a, 80995 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.01.2014 (Az. 1502 IN 3942/13) das Insolvenzverfahre…
Schlager Erdbau GmbH, München, Karlsfelder Str. 17 a, 80995 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.01.2014 (Az. 1502 IN 3942/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1502 IN 3942/13 · Schlager Erdbau GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1502 IN 3942/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
München, HRB 153456

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 153456 Schlager Erdbau GmbH, München, Karlsfelder Str. 17, 80995 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Karlsfelder Str. 17 a, 80995 München. Familienname geändert, nun: Geschäftsführer: Ebel, Elisabeth, Dachau…
Schlager Erdbau GmbH, München, Karlsfelder Str. 17, 80995 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Karlsfelder Str. 17 a, 80995 München. Familienname geändert, nun: Geschäftsführer: Ebel, Elisabeth, Dachau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 153456 Schlager Erdbau GmbH, München (Karlsfelder Str. 17, 80995 München). Bestellt: Geschäftsführer: Posch, Elisabeth, Dachau, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pogoda, Anna Maria, München, *XX.XX.XXXX.
Schlager Erdbau GmbH, München (Karlsfelder Str. 17, 80995 München). Bestellt: Geschäftsführer: Posch, Elisabeth, Dachau, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pogoda, Anna Maria, München, *XX.XX.XXXX.

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