HRB 5640
SCHINDLER Handhabetechnik GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bad Königshofen i Grabfeld
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Registerdaten
- Sitz
- Bad Königshofen i Grabfeld
- Datenstand
- 2025-01-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 18/24 · Schindler Handhabetechnik GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 18/24
- Wirksam am
- 10.12.2024
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 5640
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schindler Handhabetechnik GmbH, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen, vertreten durch die Geschäftsführer Blindenhöfer Gerd und Heusinger Steffen
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 5640
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 136/23
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Thierry Schwenk wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Die Erstattung hat aus der Insolvenzmasse zu erfolgen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 15.10.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Auf die Begründung in dem Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Für 21,75 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 878 Kilometer (zu je BETRAG EUR) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Beteiligten hatten rechtliches Gehör. Einwände wurden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 10.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 18/24 · Schindler Handhabetechnik GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 18/24
- Wirksam am
- 24.10.2024
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 5640
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schindler Handhabetechnik GmbH, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen, vertreten durch die Geschäftsführer Blindenhöfer Gerd und Heusinger Steffen
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 5640
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 136/23
Das Mitglied des Gläubigerausschusses Herr Rechtsanwalt Thierry Schwenk hat Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses gestellt.
Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit zu dem Antrag bis zum 14.11.2024 schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Antrag und die Unterlagen können durch Beteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schweinfurt eingesehen werden.
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Schweinfurt - 24.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 18/24 · Schindler Handhabetechnik GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 18/24
- Wirksam am
- 17.09.2024
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 5640
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schindler Handhabetechnik GmbH, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen, vertreten durch die Geschäftsführer Blindenhöfer Gerd und Heusinger Steffen
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 5640
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 136/23
Beschluss:
Das Amt des vom Insolvenzgericht eingesetzten und von der Gläubigerversammlung beibehaltenen Gläubigerausschusses ist beendet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 17.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 18/24 · Schindler Handhabetechnik GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 18/24
- Wirksam am
- 09.08.2024
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 5640
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schindler Handhabetechnik GmbH, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen, vertreten durch die Geschäftsführer Blindenhöfer Gerd und Heusinger Steffen
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 5640
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 136/23
hat der Insolvenzverwalter am 08.08.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 09.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5640 HRB 5640: SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Blindenhöfer, Gerd, Saal a. d. S., *XX.XX.XXXX; Schneider, …
HRB 5640 HRB 5640: SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Die Berger Elektrotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Börßum…
HRB 5640 HRB 5640: SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Einzelprokura: Blindenhöfer, Gerd, Saal a.d. Saale, *XX.XX.XXXX.
HRB 5640 HRB 5640: SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Prokura erloschen: Baxmann, Matthias, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
HRB 5640 HRB 5640:SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld.Zweigniederlassung aufgehoben: 31241 Ilsede, Geschäftsanschrift: Peiner Feld 4, 31241 Il…
HRB 5640 HRB 5640:SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld.Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2014 hat die Änderung des § 2 Abs. 1 (Gegenstand…
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Prokura erloschen: Holczeck, Karsten, Salzgitter, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Baxmann, Matthias,…
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Prokura erloschen: Krüger, Michael, Bergneustadt/Neuenothe, *XX.XX.XXXX.
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Schindler Automationstechnik Niederlassung Ilsede,…
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 31241 Ilsede: Krüger, Michael, Bergneustadt/…
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Errichtet: Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Funke Automation Niederlassung der Schi…
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.200.000,00 …
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Engels-Graf von Brühl, Axel, Römhild, *XX.XX.XXXX.
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2009. Geschäftsanschrift: K…
HRB 5640 SCHINDLER Handhabetechnik GmbH, Bad Königshofen i Grabfeld, Kapelleinsweg 3, 97631 Bad Königshofen i Grabfeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2009. Geschäftsanschrift: K…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.